1395 Views | 20.08.2012 | 12:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3330212

Groupon GmbH (Berlin)

Groupon verweigert Rückerstattung von abgelaufenem Gutschein

Ein Restaurant-Gutschein, der nur 3 Monate gültig war und abgelaufen ist, wird von Groupon nicht per Überweisung bzw. Kreditkarte zurückerstattet. Stattdessen bietet Groupon nur eine Gutschrift auf dem Kundenkonto an, die für mich aber aufgrund der schlechten Angebote und teils Debakel (Stardrinx) keinen Wert mehr für mich hat.

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Meine Forderung an Groupon GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises auf das verwendete Zahlungsmittel (keine Kundenkontogutschrift)


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Kommentare und Trackbacks (8)


20.08.2012 | 12:56
von ReclaBoxler-4523589 | Regelverstoß melden
Also ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn es um Rückerstattungen der Gutscheine bei Groupon ging. Allerdings muß es auch einen triftigen Grund dafür geben.

Wenn Sie es allerdings verpennt haben, den Gutschein rechtzeitig einzulösen, können Sie wohl nur auf Kulanz von Groupon hoffen und müssen sich dann wohl auch mit einer Gutschrift zufrieden geben.

20.08.2012 | 13:42
von ReclaBoxler-7612325 | Regelverstoß melden
Entschuldigung! Wenn sie sich einen Gutschein kaufen der nur 3 Monate gültig ist und sie verpennen den Termin zum Einlösen,
dann sind sie selbst schuld.
Eine Rückerstattung steht ihnen nicht zu!
Und anstatt mit der Gutschrift auf's Kundenkonto zufrieden zu Sein,
schreiben sie noch ne öffentliche Beschwerde ***kopfschüttel***
Ich als Groupon würde hier keine Kulanz zeigen.

20.08.2012 | 14:12
von ReclaBoxler-6816119 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7612325:
Das ist so nicht korrekt: Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist steht eine Rückerstattung zu.
Bis vor kurzem hat Groupon auch eine Barrückerstattung gegen Einbehaltung einer Provision in den AGBs festgeschrieben gehabt, seit den bilanziellen Problemen scheint es eine Änderung gegeben zu haben, wobei fraglich ist, wann die Änderung stattfand.

20.08.2012 | 14:27
von ReclaBoxler-4523589 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6816119: Erklären Sie mir das mal. Der Gutschein war nur 3 Monate gültig, aber der Bf verpaßt es, diesen einzulösen. In welcher Weise kann man sich dann da auf eine Verjährungsfrist berufen? Ich verstehe da den Zusammenhang nicht.

Außerdem, Groupon will ja das Geld erstatten, allerdings auf das Kundenkonto.
Egal also, wann die Änderung der AGBs stattfand, letztendlich zählt ja die aktuelle.

Fazit: Ich sehe keinen Grund zur Beschwerde

20.08.2012 | 16:19
von ReclaBoxler-6816119 | Regelverstoß melden
Die 3jährige Verjährungsfrist rührt von dem Charakter der Gutscheine: Es handelt sich dabei nämlich um Inhaberkarten nach §807 BGB. Auch wenn der Deal befristet wurde, muss der Gutscheinanbieter die Gutscheine innerhalb dieser Frist zurücknehmen. Es gab unterstütztende Gerichtsurteile hierzu. In zusammengefasster Form kann man sich die Thematik z. B. hier zu Gemüte führen: rechtsanwaltkiel.com/news/befristung-von-gutscheinen-groupon-dailydeal-qype-etc/

Ich denke dieser Aspekt des Falls ist unstrittig. Strittig ist vielmehr, in welcher Form eine Rückerstattung zu erfolgen hat. Hier müssen letztlich die Gerichte eine Antwort finden. Groupon versteckt sich dahinter, dass Otto-Normalbürger den Gang vor den Kaddie scheut und sich im Zweifel mit der Gutschrift zufrieden gibt. Groupon-Gutscheine verfallen tausendfach und Groupon verdient Millionen daran.

21.08.2012 | 12:36
von Kopfschüttel | Regelverstoß melden
ABGELAUFEN, was versteht man daran nicht? War nur 3 Monate Gültig, nicht bis an ihr Lebensende oder sogar noch vererbbar. Wenn sie eine Milch kaufen und die ein Jahr im Kühlschrank vergessen können sie die auch nicht mehr umtauschen! Sie bekommen doch schon kulanter weise eine Gutschrift. Wahrscheinlich gehte es eh nur um ein paar Euro, wo ein Rechtsanwalt eh gleich abwinkt.

28.08.2012 | 14:48
von Johannes Matzen | Regelverstoß melden
Jetzt muss ich ja mal den Kopf schütteln. Der Gutschein kann in Deutschland nicht verfallen, zumindest sein ursprünglicher Kaufbetrag ist für 3 Jahre bis Kalenderjahresende rückerstattungspflichtig. Das mach Groupon auch, insofern ist das als Beschwerde hier unangebracht (meine Meinung). Nur wenn es um eine effektive Auszahlung geht, geht dort eine Bearbeitungsgebühr herunter. Auch nur fair, finde ich. Zum Rechtlichen sollten Sie wirklich hier mal lesen, ist schön erklärt:
rechtsanwaltkiel.com/news/befristung-von-gutscheinen-groupon-dailydeal-qype-etc/
Für mich gibts da auch nichts zum Beschweren.

13.09.2012 | 10:27
von Lara Meyer | Regelverstoß melden
Hallo ihr Lieben,
ich war nicht direkt vom Groupon/Stardrinx Debakel betroffen, habe davon aber viel gelesen. Von einem Freund habe ich letztens gehört, dass, wenn man direkt auf www.stardrinx.de bestellt alles reibungslos geklappt hat. Ich hab das jetzt mal ausprobiert und Belvedere Vodka und eine Palette Schwarze Dose bestellt und siehe da, die Ware war pünktlich da! Anscheinend hat stardrinx sich neu organisiert, Preis-Leistung stimmt, meiner Meinung nach die beste Möglichkeit online exklusive Spirituosen zu kaufen und ich werde auf jeden Fall nochmal bestellen!



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