Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 767 Views | 08.09.2012 | 15:25 Uhr
geschrieben von Massimo Varricchio

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Zählerstand/Beitragsänderung/Bonus

Bestell-/Kundennummer: 00 57 74 62

Seit dem 1.07.2011 bin ich bei PrioStrom.

SCHLAGWORTE

Bis ich die Jahresrechnung erhielt - kein Problem.

Doch als ich die Jahresrechnung erhalten habe, ging es los. Ich habe eine Berechnung erhalten von 7900 kWh, müsste also ein Industrie-Unternehmen haben ;-).

Nachdem ich den wirklichen Zählerstand angeben hatte, erhielt ich ein Schreiben, ich solle eine Verfügung frei geben, damit ein E.ON-Mitarbeiter bei mir den Zählerstand ablesen könne. Den Zählerstand hatte ich auch E.ON weitergeleitet und sah keinen Grund, diese Verfügung zu Unterscheiben, da mir E.ON die Garantie gab, den Zählerstand meinem Stromanbieter weiter geleitet zu haben.

Als ich dann bemerkte, dass auf der Rechnung noch der Jahres-Bonus fehlte, hab ich natürlich in der Frist Wiederrufen.

Als ich danach nochmals bemerkte das Priostrom mir für das nächste Jahr einen dreifachen Quartals-Betrag verrechnen wollte, hat es mich beinahe umgehauen. Ich sollte von 297,-- € im Quartal nun auf einmal 657,-- € bezahlen!

Wie bitte? Entschuldigen Sie, obwohl ich den Widerruf gelten gemacht hatte und Ihnen jetzt schon mehrmals geschrieben habe?. Hatte, wie vermutet, nichts gehört, nur eine Rechnung erhalten, die wie die anderen Berechnungen, falsch ist.

Kunden Service - einer der "Besten" :-(((: "Was kann ich dafür, wenn Sie so viel Verbrauchen?!"

Ich kann auch nichts dafür, dass die Firma unsachlich ein Jahresverbrauch berechnet!

Danke an ExtraEnergie/PrioStrom für den "guten Kunden-Service".

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Das meine richtige Berechnung mit Bonus und allem, was in den AGB beschrieben wurde, angerechnet wird.


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
28.09.2012 | 13:31
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (11)


08.09.2012 | 15:54
von Massimo Varricchio | Regelverstoß melden
Ich habe unterdessen wie von dem neuen Recht beschrieben einen Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Da es seit ende April eine neue Regelung gibt, würde ich meinen das es den Leser von ReclaBOX Interessiert.
Bitte Lest vorsichtig den Paragraphen §1 Absatz 2a durch dort werden Ihr ein Hinweis finden wie man in 2 Wochen aus dem Vertrag ist nach dem man ein Widerruf in der vorgegebenen Zeiten Geschrieben hat.
Zu dem ist der Widerruf gültig auch ohne Angaben man sollte nur Widerruf auf den Vertrag oder Rechnung gestalten.

Möglichkeiten zum Wechsel des Energieanbieters für Kunden in der Grundversorgung ab sofort verbessert
Der Wechsel aus der Strom- und Gasgrundversorgung ist jetzt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich. Auch muss zukünftig im Vertrag oder der Vertragsbestätigung auf die Möglichkeit der Anrufung der zuständigen Schlichtungsstelle, deren Kontaktdaten und die des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hingewiesen werden. Bei einer Änderung der Allgemeinen Preise oder der ergänzenden Bedingungen ist zukünftig der Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündbar.
Die Verordnungsänderungen sind nachzulesen im Bundesgesetzblatt vom 9. Mai 2012
• Bundesgesetzblatt vom 9. Mai 2012

Hoffe es hilft euch weiter.

10.09.2012 | 08:32
von ReclaBoxler-5302243 | Regelverstoß melden
"Der Wechsel aus der Strom- und GasGRUNDversorgung" - dies gilt nur, wenn man Strom oder Gas aus der GRUNDversorgung bezieht. In diesem Fall werden Sie in der sog. Grundversorgung beliefert. Das übernimmt das örtliche Strom- oder Gasversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke, zu einem vergleichsweise hohen Preis. Grundversorger ist der Strom- / Gasanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.

Bei dem in der Beschwerde genannten Unternehmen handelt es sich NICHT um den Grundversorger - deshalb gilt auch NICHT die zitierte Verordnungsänderung!

10.09.2012 | 13:49
von Massimo Varricchio | Regelverstoß melden
Besten Dank für den Hinweis.

Ich hoffe das ich trozdem aus diesem Vertrag rauskomme den so was habe ich im mein Leben noch nicht Erlebt. Soll das drei fache Bezahlen und dazu ab Gestern, haben Sie mir schon 1009 Euro versucht abzubuchen und dazu sollte ich noch bis ende Novemeber 1340 also insgesamt in 3 Monate 2340 Euro Bezahlen das dreifachhe an was ich in einem Jahr Zahlen würde. Zu dem noch nicht einmahl den Bonus abgezogen.

10.09.2012 | 14:24
von F. | Regelverstoß melden
Wenn man die vielen Beschwerden liest, fürchte ich, Sie brauchen hier professionelle Hilfe (z. B. Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle Energie. ..)

Geben Sie bei Google folgende Wörter ein:
WDR Garantie, die keine ist - Kunden warten auf Geld

11.09.2012 | 14:16
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Selber machen, ist doch sooooooo einfach.

12.09.2012 | 14:44
von Massimo Varricchio | Regelverstoß melden
Da das Unternehmen jetzt Versucht hat am 11.09.2012 den Betrag abzubuhcen aber ohne Erfolg und ich dem selben Tag den 11.09.2012 zwei Verscheidene rechungen erhalten hab mit zwei Verschiednen Beträge. Habe ich nicht nur ein Schlichtungsverfahen eingeleited, den Verbraucherschutz Informiert. Den Grunversorger also EONBayern und die Amtliche Stelle für Beschwärden eggen Elektrizitähts Unternehmen. Ich glaub ich kann nur noch zum Anwalt. Dazu muss ich sagen bsi das Unternhemen nicht auf mein Konto zugreiffen kann. Kann Sie nur selber schauen wie Sie zu einem Rechtsanwalt kommt, den die werden von mir kein Geld erhalten. Zu dem lauft auch schon eine Anfrage bei einem anderen Unternehem üm den Vertrag zu wächseln. Doch da muss ich noch wahrten bis Priostrom, Prioenergie, Extraenergie zu sagen hat. Doch glaub ich nicht viel. Na ja wahrten wir es ab.

LG

PS: Danke habe alle Beiträge gelesen über diese Unternehmen.
Ist das so schwierig Stromzuliefern und den richtigen bertag zu rechnen. Man könnte meinen wir beziehen den Strom aus einem anderen Planeten.

04.10.2012 | 10:02
von M. | Regelverstoß melden
Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12

Bei Google folgende Wörter eingeben:

WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen

10.10.2012 | 19:36
von M. | Regelverstoß melden
In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen

www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269

15.10.2012 | 14:51
von Gabi Steiner | Regelverstoß melden
Mir ist jetzt das gleiche passiert, vom Konto 558,52€ eingezogen und 300.14€ Abschlag. für OKT. Habe schon für das Jahr 10068€ bez. und soll 6700kw. verbraucht haben in einem 2 Personen Haushalt. HA, HA. wer rechnet bei denen ab? hab das Geld auf der Kasse stoniert. Wie es jetzt weiter gehen soll, keine Ahnung.

10.11.2012 | 19:11
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:

Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"

www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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