Durch Honda Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 621 Views | 02.12.2012 | 11:57 Uhr
geschrieben von Sylvia Thiel

Honda Deutschland GmbH (Offenbach)

Sicherungswechsel mit Folgen

Am 15. Juli 2012 musste ich leider die Notrufnummer von Honda (Honda Neuwagen Mobilitätsgarantie) anrufen, da mir die Rückleuchten meines Hondas Jazz ausgefallen waren.

SCHLAGWORTE

Mir wurde ein gelber Engel von ADAC zugeteilt. Der ADAC kam zwischen 12:00 und 13:00 Uhr bei mir auf dem Parkplatz an und tauschte eine defekte Sicherung aus. Um an die Fahrzeugsicherungen zu gelangen, müssen zwei Plastikverkleidungen gelöst und herausgenommen werden. Bei der unteren Verkleidung muss der Herr vom ADAC etwas zu grob gewesen sein. Ich bemerkte einen Tag später, das diese Verkleidung wackelt und vibriert.

Ich fuhr darauf gleich in meine Honda-Vertragswerkstatt. Ich bat den Werkstattmeister die Ver,kleidung wieder zu befestigen, was aber nicht funktionierte, weil die Plastiknippel abgebrochen waren. Er sagte mir, ich solle den Vorgang beim ADAC melden und Schadensersatz fordern.

Dies tat ich am 02.08.2012 telefonisch, dort wurde der Schaden aufgenommen. Und dann hörte ich vom ADAC nichts mehr. Als ich wieder anrief, wurde mir gesagt, dass der Vorgang bereits nach München zur Hauptzentrale gemeldet wurde, aber es hat sich bis zum heutigen Tag nichts getan.

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Meine Forderung an Honda Deutschland GmbH: Regulierung des Schadens


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Kommentare und Trackbacks (6)


02.12.2012 | 14:09
von ReclaBoxler-5310510 | Regelverstoß melden
Hallo,
Servicewüste Deutschland, kann ich da nur sagen.
Sie haben im Rahmen eines garantiepflichtigen Mangels, die Servicehotline von HONDA in Anspruch genommen. Das HONDA dann selber einen "Dritten" ("Fremdfirma" ADAC) in Anspruch nimmt, hat Sie eigentlich nicht zu interessieren. HONDA selbst müsste sich wegen der mangelhaften Reparatur mit dem ADAC in Verbindung setzen. Und auf dem "kurzen Dienstweg" könnte dann seitens Honda Ihr Vertragshändler in Anspruch genommen werden. Wundert mich eigentlich, das Ihnen der Händler Entsprechendes offensichtlich nicht angeboten hat. Der Händler kann so etwas doch gegenüber HONDA "abrechnen". Ist also nicht sein geldmäßiger Schaden.

Gruss

02.12.2012 | 14:12
von ReclaBoxler-5310510 | Regelverstoß melden
Mmm, mal sehen, ob meine fachlich vernünftige Antwort doch noch
freigeschaltet wird. Hatte ebend geschrieben---------------

02.12.2012 | 22:09
von ReclaBoxler-5126152 | Regelverstoß melden
Nein, ReclaBoxler-7325039.

Wie im (verspätet veröffentlichten) Kommentar richtig ausgeführt wird, ist der ADAC nur der Erfüllungsgehilfe von Honda.

Wenn der (durch Honda beauftragte) ADAC was falsch macht, kann Ihnen das egal sein. Sie haben einen Vertrag mit Honda!
Honda muss den Schaden beseitigen.

Wenn Honda glaubt, Ansprüche gegen den ADAC zu haben, dann soll sich Honda mit den auseinadersetzen. Das ist nicht Ihre Aufgabe.

09.12.2012 | 20:44
von Sylvia Thiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich zu dem Thema noch nichts getan.


23.12.2012 | 21:51
von Sylvia Thiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2013 | 12:30
von Sylvia Thiel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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