Bayernwerk AG (Regensburg)
Umstellung auf Besteuerung der Umsätze gemäß § 12 UStG
Bestell-/Kundennummer: 266 000 49 80 10
Während E.ON Bayern keine Mühen scheut, uns mit Korrespondenz zu geänderten Tarifen und Abrechnungs-Verfahren zu überhäufen, landen unsere fernmündlichen und schriftlichen Anfragen bzgl. unseres Anliegens im Niemandsland.
In einem Gespräch am 3.7.2012 mit einer Mitarbeiterin wurde uns zugesichert, dass eine Umstellung auf Besteuerung der Umsätze gemäß § 12 UStG (Regelbesteuerung) seit Beginn des Vertrags (266 000 49 80 10) durchgeführt wird. Den Antrag haben wir am 27.8.2012 schriftlich formuliert und an E.ON geschickt. Mehrfache schriftliche Anfragen unsererseits wurden nicht beantwortet. Bei fernmündliche Anfragen wurden mit "Ist vermerkt und ist in Bearbeitung" kommentiert.
Das Thema ist jetzt mehr als fünf Monate alt und von einer Bearbeitung des Themas seitens E.ON ist nichts zu merken. Man hat das Gefühl, dass die Firma uns als Kunden ignoriert.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Am 22.1.2013 wurden wir von Herrn Marko H. von E.On Landshut angerufen. Er behauptete, dass unser Anliegen bereits adressiert wurde und der Differenz-Betrag bereits überwiesen wäre. Eine korrigierter Vertrag und eine korrigierte Abrechnung sei nicht vorgesehen.
Er bat mich, diese Reclabox Reklamation zu schließen.
Ich erklärte Ihm, dass ich Wert auf einen korrigierten Vertrag und eine korrigierte Abrechnung lege. Er sagte, dass er das Anliegen an die Fachabteilung weitergeben würde.
Es hat sich herausgestellt, dass der Differenz-Betrag nicht überwiesen wurde.
Am 24.1. habe ich dann noch einmal versucht Herrn Marko H. zu erreichen; vergeblich. Meinem neuen Gesprächspartner durfte ich mein Anliegen wieder erneut und von vorne erklären und es wurde mir versichert, dass das Thema von der Fachabteilung bearbeitet wird.
Dieses Thema ist mehr als sehchs Monate alt und es gibt gar keinen Fortschritt. Alle schriftlichen Anfragen bleiben unbeantwortet und Telefonate werden mit dem Hinweis beendet, dass eine Fachabteilung sich darum kümmert. Dazu kommt jetzt auch noch Behauptungen dahingehend, dass Differenzen bereits erstattet wurde.
Beschwerde ist gelöst