Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1738 Views | 11.01.2013 | 22:34 Uhr
geschrieben von Steffen B.

Stromio GmbH (Magdeburg)

Stromio - Problem bei der Kündigung / Missachtung eigener AGB

Bestell-/Kundennummer: 121724540

Wir haben laut Lieferbestätigungsschreiben der Stromio GmbH vom 08.03.2012 einen Stromliefervertrag, im Tarif Stromio Basic, mit der Stromio GmbH geschlossen.

SCHLAGWORTE

Bestelldatum: 14.02.2012 Lieferdatum: 13.02.2012

Diesen Vertrag haben wir, postalisch per Einschreiben, Schreiben vom 23.12.2012, zum 13.02.2012 gekündigt.

Laufzeit / Lieferzeit wären somit 12 Monate, der Neukundenbonus bleibt somit gewahrt.

Am 10.01.2013 haben wir eine Antwort per Email vom Stromio Kundenservice erhalten. In diesem Schreiben wird uns mitgeteilt, dass sich der Stromliefervertrag um weitere 12 Monate verlängert habe, da dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten zuvor gekündigt wurde.

Laut den AGB der Stromio GmbH gilt laut § 20 Abs. 1 aber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen und nicht wie im Schreiben angegeben 3 Monate!

Ferner ist in der Lieferbestätigung (hier als Vertragsbestätigung i. S. der Stromio AGB) zum Vertrag keine anderslautende Kündigungsfrist benannt worden, es gilt somit die Kündigungsfrist von 6 Wochen. (dieses steht ebenfalls in den AGB der Stromio GmbH)

Eine automatische Vertragsverlängerung wäre zudem nichtig, da auch diese in der Vertragsbestätigung angegeben sein muss (vgl. Stromio AGB), dies ist aber nicht der Fall.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Annahme der Kündigung vom 23.12.2012 zum 13.02.2013 mit Auszahlung Neukundenbonus.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2013 | 12:20
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (12)


12.01.2013 | 09:52
von Klaus Berlin | Regelverstoß melden
Mit Stromio habe ich ähnliche Erfahrungen. Die reagieren nicht einmal auf Einschreiben mit Rückschein, sondern stellen sich völlig tot und schicken unbeirrt ihre Rechnungen, später dann Mahnungen. Ich empfehle Ihnen, juristischen Rat einzuholen und ggf. sofort mit juristischen Mitteln gegen die vorzugehen (Brief vom Anwalt).

12.01.2013 | 09:56
von Steffen B. | Regelverstoß melden
Nachtrag vom 12.01.2013

Heute morgen meldete sich die Stromio GmbH telefonisch und teilte mit, dass sie im Februar 2012 eine Vertragsbestätigung versucht haben postalisch zustellen zu lassen, diese aber mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück erhalten haben.
Ersatzweise sei diese dann am 19.03.2012 per Email geschickt wurden.

Wir haben diese aber in keiner Form erhalten!

18.01.2013 | 08:38
von Paul Heinrichsen | Regelverstoß melden
Nach meinen Erfahrungen mit Stromio kann ich von einem Schriftverkehr mit dieser Firma nur abraten. Mann erhält nur - im Ton freundliche - nichtssagende Standardmails als Antwort.
Das Einschalten der Schlichtungsstelle Energie ist per Internet schnell zu bewerkstelligen und führt nach Berichten vieler Reclaboxer zum Erfolg. Dies ist zudem für Verbraucher kostenlos.
Es dauert aber aufgrund der Vielzahl von Beschwerden wohl etwas.
Viel Erfolg - geben Sie nicht auf!
PS: Meine Erfahrungen mit Stromio habe ich per Rundmail u. a. 120 Arbeitskollegen/innen zukommen lassen. Besti Anti-Werbung und hilft etwas beim Frustabbau, Stromio betreffend!

18.01.2013 | 13:04
von Steffen B. | Regelverstoß melden
18.01.2013
Meldung an Schlichtungsstelle Energie e. V. ist erfolgt.
Meldung an Bundesnetzagentur (BNetzA) ist erfolgt.

18.01.2013 | 21:03
von ReclaBoxler-6786193 | Regelverstoß melden
Das selbe Problem habe ich auch - exakt!

19.01.2013 | 00:52
von Steffen B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hoffe die Kollegen der BNetzA machen was gegen solche Machenschaften!


22.01.2013 | 06:44
von Steffen B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute (22.01.2013) immer noch keine Reaktion von der Stromio GmbH.


22.01.2013 | 12:58
von Steffen B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update:
Heute um 08:46 Uhr hat die Stromio GmbH schriftlich per Mail mitgeteilt, dass "die Vertragsbestätigung per Post und per E-Mail an Sie übersandt" wurde.

Am 12.01.2013 wurde aber bereits mitgeteilt, dass der Absender (Stromio GmbH) den Brief mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück erhalten habe und daher ersatzweise ein Email geschickt habe.

Dies beweist, dass für die Stromio GmbH "Alles" als zugestellt gilt, selbst Briefe welche sie selber von der Post als unzustellbar zurückerhalten haben.

Bei mir erweckt sich der Eindruck, die Stromio GmbH handelt in betrügerischer Absicht.

Ich habe mich heute anwaltlich rückversichert und werde ggf. auch den Klageweg beschreiten.

Nachtrag:
Natürlich muss es richtig heißen: Diesen Vertrag haben wir, postalisch per Einschreiben, Schreiben vom 23.12.2012, zum 13.02.2013 gekündigt. (2013 nicht 2012, siehe Ersteintrag)


22.01.2013 | 15:22
von Paul HEi | Regelverstoß melden
Das ist die übliche Standardantwort - Sie werden sehen, dass bald eine Standardmail als sogenannte "persönliche Besprechung" bei Ihnen eintrifft. Inhalt: Stromio nimmt keine "klassische" sondern nur eine Durchleitungspreiserhöhung vor. Was natürlich Unsinn ist.

Durchhalten!

Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten! Geduld mitbringen!

01.02.2013 | 21:30
von Steffen B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenstand: Nach einigen Hin und Her ("Geht nicht" / "Falsche Kündigung zugesandt") ist nun eine Bestätigung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses unter Erhalt des Neukundenbonus zum 13.02.2013 eingetroffen. Jetzt muss nur noch die Endabrechnung korrekt sein und die Auszahlung tatsächlich erfolgen. Dann ist für mich alles so weit in Ordnung, wenngleich ich andere Vorstellungen von einem seriösen und kompetenten Geschäftspartner habe.


02.03.2013 | 11:38
von Steffen B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenstand vom 02.03.2013:
Anbieterwechsel ist erfolgt. Endabrechnung + Bonuszahlung ist noch nicht erfolgt.


23.03.2013 | 18:22
von Steffen B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach zahlreichen Schriftsachen und Telefonaten hat sich die Sache nun erledigt. Wir sind bei einem anderen Anbieter, der Bonus wurde ebenfalls ausgezahlt.




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