470 Views | 05.02.2013 | 20:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2184362
Bestell-/Kundennummer: 1-462578031 / Sendungsnummer 962118199056
Die Deutsche Post hat ein Paket beschädigt zugestellt. Ich hatte es extra auf einen Hinweis auf mangelhafte Verpackung in der Filiale noch einmal mitgenommen, neu verpackt und in der selben Filiale, bei der selben Mitarbeiterin ohne Beanstandung abgegeben.
Nach Reklamation wurde mitgeteilt, dass das Paket falsch verpackt war. Leider warte ich nach mehreren Monaten immer noch auf einen Nachweis.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
21 Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Da sich hier die meisten BF gegenüber den Transportunternehmen in Bezug auf beschädigte Ware im Recht sehen weil sie Luftpolsterfolie, Papierschnitzel und „Nicht werfen", „Vorsicht Glas" Klebebänder verwendet haben und „IHR" Paket bzw, der Inhalt trotzdem beschädigt wurde. Wenn sich jetzt der Transporteur weigert für den Schaden aufzukommen bleibt doch nur der Klageweg, das man vor Gericht verlieren kann bzw. verlieren wird ist vollkommen klar, wenn dann beim Kläger noch ein Rest von Lernfähigkeit und Einsicht vorhanden ist kommt er schlauer aus dem Gericht als er reingegangen ist und weiß dann wie er Pakete zu packen hat, daß kann man dann auch als persönlichen Sieg sehen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst