470 Views | 05.02.2013 | 20:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2184362

Deutsche Post AG (Bonn)

Deutsche Post verweigert Erstattung nach Paketschaden

Bestell-/Kundennummer: 1-462578031 / Sendungsnummer 962118199056

Die Deutsche Post hat ein Paket beschädigt zugestellt. Ich hatte es extra auf einen Hinweis auf mangelhafte Verpackung in der Filiale noch einmal mitgenommen, neu verpackt und in der selben Filiale, bei der selben Mitarbeiterin ohne Beanstandung abgegeben.

Nach Reklamation wurde mitgeteilt, dass das Paket falsch verpackt war. Leider warte ich nach mehreren Monaten immer noch auf einen Nachweis.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 21 Euro


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Kommentare und Trackbacks (6)


05.02.2013 | 22:33
von ReclaBoxler-4011587 | Regelverstoß melden
Wirklich Mut kann ich Dir nicht zusprechen. Ich versende gewerblich und habe immer mal wieder Schäden. Ersetzt worden ist noch nie einer.

06.02.2013 | 05:26
von Der Packer | Regelverstoß melden
Man kann dem ganzen Ärger mit den Paketdiensten aus dem Weg gehen in dem man richtig packt, wenn man dann meint richtig gepackt zu haben und es ist trotzdem etwas schief gegangen kann man ganz beruhigt zum Anwalt gehen und verklagt den Paketdienst auf Schadenersatz.

06.02.2013 | 08:17
von ReclaBoxler-1315464 | Regelverstoß melden
Wie kann man solche Vorschläge bezüglich Anwalt machen? Die sind leichtsinnig und würden dem Beschwerdeführer nur Geld kosten. DHL und anderen Paketdienste können mit Hilfe unabhängiger Institute leicht nachweisen, dass eben nicht richtig verpackt wurde. Woher ich das weiss? Ich hatte beruflich mit dieser Materie zu tun.

06.02.2013 | 09:25
von Der Packer | Regelverstoß melden
 spider monkey 1315464

Da sich hier die meisten BF gegenüber den Transportunternehmen in Bezug auf beschädigte Ware im Recht sehen weil sie Luftpolsterfolie, Papierschnitzel und „Nicht werfen", „Vorsicht Glas" Klebebänder verwendet haben und „IHR" Paket bzw, der Inhalt trotzdem beschädigt wurde. Wenn sich jetzt der Transporteur weigert für den Schaden aufzukommen bleibt doch nur der Klageweg, das man vor Gericht verlieren kann bzw. verlieren wird ist vollkommen klar, wenn dann beim Kläger noch ein Rest von Lernfähigkeit und Einsicht vorhanden ist kommt er schlauer aus dem Gericht als er reingegangen ist und weiß dann wie er Pakete zu packen hat, daß kann man dann auch als persönlichen Sieg sehen.

13.02.2013 | 20:15
von ReclaBoxler-2184362 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.03.2013 | 21:49
von ReclaBoxler-2184362 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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