779 Views | 24.04.2013 | 17:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1429682
Wem ist ähnliches mit Unitymedia passiert? :
1. Das auf der Internetseite versprochene und durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail wiederholte uneingeschränkte Kündigungsrecht innerhalb zweier Monate wird in der brieflichen Auftragsbestätigung durch einen kleinen Textzusatz auf einen zu langsamen Internetzugang eingeschränkt ("Speed-Fairsprechen").
2. Die Widerrufsrechtsbelehrung in der brieflichen Auftragsbestätigung schränkt das Recht auf Widerruf auf eine Bestellung per Telefon ein, obwohl man per Internet bestellt hat (oder umgekehrt).
Wer dergleichen Erfahrungen mit Unitymedia hat, der melde sich bitte unter Angabe von Namen und Telefonnummer unter " hmaess-mail.uni-koeln.de "
Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH:
XXX
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