702 Views | 10.06.2013 | 10:26 Uhr
geschrieben von Dominik Hansen

gruges network UG (haftungsbeschränkt) (Köln)

Trotz Storno kein Geld zurück

Bestell-/Kundennummer: 50580

Ich habe am 15.05.2013 einen angeblich lieferbaren Scanner bestellt.

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Der Betrag in Höhe von 302,81 Euro wurde sofort per Überweisung bezahlt. Kurze Zeit später bekam ich eine Mail, dass die Ware nun doch nicht lieferbar ist. Daraufhin bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und wollte mein Geld zurück. Meine Emails wurden zunächst nicht beantwortet. Dann kam die Meldung dass meine Bestellung storniert wurde. Mein Geld wurde aber nicht zurücküberwiesen.

Es folgten weitere Mails und Telefonanrufe und jetzt habe ich eine Mail mit unten genannten Text erhalten (Bild des Anschreibens ist beigefügt).

Wie soll ich mich verhalten?

Betreff: Ausstehende Forderung/Lieferung der Bestellnr. 50580

Sehr geehrte (r) Herr/ Frau.,

ich möchte mich hiermit persönlich als geschäftsführende Gesellschafterin der gruges network UG an Sie wenden.

Die Verzögerung bzgl. der Lieferung bzw. Rückzahlung des ausstehenden Betrages bedauere ich zutiefst. Die massiven, extern verursachten technischen Probleme sind leider noch nicht in Gänze behoben. Wir sind gemeinsam mit aller Kraft dabei, diese aus der Welt zu schaffen und haben zudem personelle Konsequenzen gezogen.

SCHLAGWORTE

Das Unternehmen ist von mir gegründet worden, um meine Kunden nachhaltig optimal am Markt zu bedienen. Trotz intensiver Vorbereitung und Planung kam es bei meinem jungen Unternehmen bedauerlicherweise zu unvorhergesehenen Angriffen, deren Folgen es nun zu beseitigen gilt, damit ich meiner Verpflichtung sowie meinem persönlichen Anspruch, meinen Kunden optimalen Service zu bieten, nachkommen kann. Ich habe mich daher zu einer Reorganisation entschieden, um das Unternehmen wieder am Markt zu etablieren und zu festigen. Oberstes Ziel ist es für mich und mein Unternehmen, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und Ihren Forderungen nachzukommen.

Ich bitte hiermit um eine Nachfrist von 8 Wochen (bis zum 08.08.2013) um Ihnen Ihre Ware zu liefern bzw. Ihren ausstehenden Betrag im Fall eines Stornos vollständig zurückzuerstatten.

Um Ihre und unsere Kosten nicht weiter auflaufen zu lassen, bitte ich Sie um den Verzicht auf Kosten treibende Gläubigermaßnahmen.

Für Ihr mehr als großes Verständnis bedanke ich mich in aller Form im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an gruges network UG (haftungsbeschränkt): 302,81 Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


10.06.2013 | 11:31
von Matthias Schlegel | Regelverstoß melden
Mein Rat:
Fristsetzung per Einschreiben zur Lieferung bzw. Kaufpreisrückerstattung innerhalb von 14 Tagen mit Ankündigung der Strafanzeige wegen Warenbetrugs bei nichteinhalten dieser Frist.

Und auf gar keinen Fall weiter rumdiskutieren.

17.06.2013 | 18:00
von Dominik Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Brief per Einschreiben wird vermutlich auch nichts nützen, da ich bei anderen bereits gelesen habe, dass die Briefe als unzustellbar zurückkommen.


19.09.2013 | 15:59
von Dominik Hansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die gewünschte Frist abgewartet und Gruges-Media selbst noch eine zusätzliche Frist gegeben und jetzt eine "Strafanzeige wegen Warenbetruges" bei der Polizei gestellt.


06.12.2013 | 07:03
von Frank Meier | Regelverstoß melden
Habe gestern von einer Kölner Rechtsanwaltsgesellschaft Post erhalten. Sie werden die Insolvenz dieser Firma abwickeln. Wieder tonnenweise Papierkram und Geld wird man sicherlich nicht mehr erhalten. Schöne Weihnachten.



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