Durch Neckermann Reisen gelöste Beschwerde. | 952 Views | 12.07.2013 | 11:38 Uhr
geschrieben von Richard Hein

Neckermann Reisen (Oberursel)

Flug wurde einfach geändert. Statt Köln nach Paderborn Airberlin

Bestell-/Kundennummer: 01 NEC 4263976 PMI 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


mein Vater und ich haben die oben genannte Reise letztes Jahr im November bereits gebucht. Geplant war ein Hinflug von Köln nach Palma de Mallorca am 2. Juli 2013 mit Airberlin nach Palma. Dies funktionierte auch.

Gestern beim Rückflug jedoch funktionierte gar nichts wie geplant. Gebucht hatten wir auch einen Airberlinflug (Flugnummer AB 9251). Abflug um 22:55 von Mallorca nach Köln. Wir wurden pünktlich vom Reisebus in Cala Millor abgeholt um ca. 18:25 Uhr. Um ca. 20:00 erreichten wir den Flughafen. Im Bus teilte uns die Reiseleiterin von Neckermann mit, dass wir zu den Schaltern 160 - 180 gehen sollten.

Dies taten wir auch. Als wir am Airberlinschalter ankamen, telefonierte die Airberlinmitarbeiterin erstmal. Danach sagte sie uns wir müssten zum Schalter 154 und schrieb dies auf unsere Flugunterlagen. Nun sind wir dann zum Schalter 154 gegangen. Dort empfing uns eine unfreundliche Mitarbeiterin von Airberlin. Sie sagte uns "ja nach Köln gibts keinen Flug. Das Flugzeug sei überfüllt und das Reisebüro hat einen Fehler gemacht. Da der Flieger zu klein ist."

Wir bekamen nach mehreren Einwänden unsererseits die Auskunft, dass wir entweder nach Paderborn fliegen können oder ansonsten zu sehen müssten wie wir nach Deutschland kommen können.

Danach sagte sie zu ihrer Kollegin "la gente de aleman son gen". (Übersetzung: scheiß deutsche ausländer /kanaken) Diese Aussage finde ich schonmal auch eine absolute Unverschämtheit. Wir haben dann Flugtickets nach Paderborn bekommen. Man sagte uns das jedoch noch nicht feststehen würde, wie wir von Paderborn nach Leverkusen bzw, . Köln kommen können. Wir wurden jedoch schon in Köln von unseren Verwandten erwartet. Ein Mitarbeiter im Kundencenter von Airberlin sagte uns wir würden im Nachhinein eine Entschädigung von 600 € pro Person erhalten und müssten uns an Neckermann wenden. Wir liefen nun zur Sicherheitskontrolle. Ohne etwas zu trinken und so weiter. Dies bei ca. 30 ° C da das Boarding bereits um 20:55 stattfand.

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Im Flugzeug lies die Sicherheit auch ein wenig zu Wünschen übrig. Die Fernseher an denen normalerweise die Sicherheitsvideos gezeigt wurden, waren defekt. Die Mitarbeiter wollten diese "Beleherung" nun ohne Video machen, doch außer Gelache der Mitarbeiter I. Schröder und I. Versen kam nichts bei herum. Somit flogen wir dann nach Paderborn. In Paderborn angekommen meldete ich mich wie man mir geraten hatte beim Lost & Foundschalter. Dort sagte man mir, dass es nicht sicher sei ob unsere Koffer dabei wären. Nach längerem Warten und Ungewissheit bekamen wir unsere Koffer. Die Kofferbänder fehlten jedoch und der Anhänger war auch ab.

Dann kam eine Durchsage, dass sich alle Gäste, die betroffen sind an der Info melden sollten. Zuerst wollte man dort, dass wir die Taxikosten tragen sollten. Erst nach Protest sagte man, dass Airberlin die Rechnung vom Taxi bezahlt. Wir wurden dann mit dem Taxi von Paderborn nach Leverkusen gefahren. Ich hatte enorme Telefonkosten von Spanien aus gehabt. (nach Airberlin, Neckermann und zu Verwandten.)

Mein Vater leidet unter Bluthochdruck und ihm geht es immer noch sehr schlecht. Ich bin wirklich sehr enttäuscht und brauche nun ehrlich gesagt eine neue Erholung, da diese Aufregung den ganzen Urlaub zerstört hat. Ich bitte Sie in meinem Namen und dem Namen meines Vaters, aus diesem Grund um eine Entschädigung in Höhe von 1200 €.

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.07.2013 | 12:33
von Ines Janssen | Regelverstoß melden
Ärgerlich. allerdings ist die Forderung von 600 € je Person wohl kaum durchsetzbar.

Es gibt Fluggastrechte, in denen diese Fälle klar geregelt sind.
Es hat eine Überbuchung gegeben. Dafür kann Neckermann wahrscheinlich nichts und auch das Reisebüro nicht, dafür ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Ansprechpartner für die Reklamation ist aber der Veranstalter.
Lt. Fluggastrechten ist für Stecken unter 1500 km eine Entschädigung von 250 €/ Person vorgesehen. Bei einer Ersatzbeförderung (die es ja gegeben hat), halbiert sich der Betrag. Zudem müssen die Kosten für den Transfer nach Köln, Handykosten, etc. erstattet werden.

Ich kann keine verbindliche Rechtsberatung geben, dafür gibt es Anwälte. Will nur aufzeigen, dass die 600 € wahrscheinlich nicht durchsetzbar sind. Evtl. würde es helfen eine realistische Forderung zu stellen und diese notfalls beim Luftfahrtbundesamt oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes direkt beim Veranstalter anzuzeigen.

Gruß
I. Janssen

20.07.2013 | 11:21
von Richard Hein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neckermann hat mir geschrieben, dass ich mich an Airberlin als zuständige Airline wenden muss.

Nach mehreren öffentlichen Beschwerden bei Airberlin haben wir einen Gutschein für den nächsten Flug mit Airberlin in Höhe von 250 € pro Person bekommen


20.09.2013 | 11:33
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Zitat der Antwort von Ines Janssen: 'Bei einer Ersatzbeförderung (die es ja gegeben hat), halbiert sich der Betrag. Zudem müssen die Kosten für den Transfer nach Köln, Handykosten, etc. erstattet werden. '

Dies kann man so uneingeschränkt nicht stehen lassen. Es gilt: Wird ein Alternativflug angeboten, der bei einer Entfernung unter 1500 km nicht später als zwei Stunden gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu.

Im Sachverhalt kommt es also darauf an, wann die Passagiere in Köln eintrafen.

Im übrigen kann man sich mit einem Gutschein zufrieden geben. Man muß es aber nicht. Man hat Anspruch auf die Ausgleichsleistung (Geldbetrag).



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