Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 619 Views | 21.10.2013 | 17:25 Uhr
geschrieben von Jacqueline Rothmann

primamobile GmbH (Berlin)

Kein unterschriebener Vertrag, kein schriftl. Widerspruchsverein

Bestell-/Kundennummer: 240678045

Ich schreibe im Namen meines Schwiegervaters, ein 75jähriger Herr, der von der Firma Primamobile am Telefon so bequatscht wurde, dass er unwissentlich einem Vertrag zugestimmt hat. Ihm wurde nur die SIM-Karte zugeschickt, ohne Widerrufsbelehrung. Lange Zeit hat er nichts gesagt, weil er sich geschämt hat.

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Ich habe erst nach sechs Monaten davon erfahren, leider kam in der Zeit noch ein Anruf, bei dem er angeblich noch der Internetflat zugestimmt hat. Wir haben sofort versucht zu kündigen, wurde aber ignoriert. Darauf nochmal die Kündigung mit Einschreiben, weil die 14 Tage um waren, wurde diese Kündigung abgelehnt. Also wütender Anruf bei Primamobile meinerseits, 1h in der Warteschleife. Darauf wurde die Kündigung angenommen, aber erst zum Vertragsende.

Im April und Mai hat Opa nicht bezahlt, weil er dachte, dass es klappt mit der Kündigung. Zu guter Letzt dachten wir, okay, wenn wir die Grundgebühr eh zahlen müssen, nutzen wir die Simkarte.

Jetzt wurde ohne Vorwarnung die Karte abgeschaltet und ein Anwaltsschreiben von ADVOVOX kam, mit den drei offenen Beträgen und einem pauschalen Schadenersatz bis Vertragsende. Gut 130 Euro mehr, als die Grundgebühr wäre. Nach § 249 BGB und §309 BGB ist das Pauschalieren unzulässig. Ich finde es nicht Rechtens, was Primamobile hier abzieht!

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Stornieren des ganzen Vertrages, Rechtsanwaltsforderung zurückziehen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2013 | 11:26
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Rothmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, bedauern wir Ihre Unzufriedenheit und haben Ihren Fall umgehend umfassend überprüft.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass wir an unseren Kunden SIM-Karten ausschließlich im Zusammenhang mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung versenden. Diese sind ausnahmslos mit einer entsprechenden schriftlichen Widerrufsbelehrung versehen. Wenn Ihr Schwiegervater also eine SIM-Karte von uns erhalten hat, wurde ihm auch zweifelsfrei eine entsprechende Widerrufsfrist eingeräumt.

Ein fristgerechter Widerruf wurde jedoch nicht erklärt und es ist folglich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Wie Sie selbst anführen, nehmen sie auch seither unsere Leistungen voll in Anspruch. Bedauerlicherweise wurden Ihrerseits dennoch mehrere Rechnungen (April, Mai und August 2013) nicht beglichen. Dies haben wir mehrfach, mit der Bitte um zeitnahe Begleichung der offenen Rechnungsposten, schriftlich angemahnt. Außerdem haben wir Ihnen, nach mehrfachen erfolglosen Mahnungen, schriftlich ausdrücklich mitgeteilt, dass wir, wenn sie Ihren Zahlungspflichten weiterhin nicht nachkommen, Ihre Sim-Karte unwiderruflich sperren, Ihren Vertrag kündigen und Schadenersatz geltend machen.

Insofern kann von einer Sperrung der SIM-Karte (am 04. Oktober 2013) "ohne Vorwarnung" keine Rede sein. Vielmehr ist die älteste unserer Forderungen, nunmehr seit 6 Monaten offen und sie befinden sich seit geraumer Zeit (Mai 2013) im Verzug. Daher sahen wir uns leider auch gezwungen, für die weitere Verfolgung unserer Ansprüche, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Es handelt sich im Übrigen auch nicht um einen pauschalierten Schadenersatz im Sinne von § 309 BGB. Da es sich nicht um einen vorab, im Rahmen von AGB's, vereinbarten pauschalen Schadenersatz handelt, sondern um einen, auf Basis der Restlaufzeit, individuell berechneten Pauschalbetrag. Eine Anwendung von § 309 BGB scheidet somit von vorneherein aus.

Aus unserer Sicht sind daher alle Forderungen, sowie unser Vorgehen berechtigt und legitim. Wir bitten Sie daher, um weitere Kosten und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern, sich umgehend mit unserem Rechtsbeistand in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

Wir hoffen, wir konnten hiermit alle Ihre Fragen umfassend beantworten und zu einer, für alle Beteiligten, möglichst schonenden Lösung der Unstimmigkeiten beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.10.2013 | 11:26
von Wilfried Hammer | Regelverstoß melden
Sehr geehrter BF,
anscheinend hat ihr Schwiegervater ja gewusst, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, sonst könnte er sich dafür ja nicht schämen. Auch ist mir nicht verständlich, wie Sie beide davon ausgehen können, dass wenn Sie eine Kündigung schicken, diese zu sofort anerkannt wird und die Zahlung einstellen. Immerhin gab es den Vertrag bis dato schon mind. 6 Monate. Ob nun 75 oder 25 Vertrag ist Vertrag. Wenn man sich im Alter damit überfordert fühlt, muss man sich eben an die Verwandten oder eine Vertrauensperson wenden. Tut man dieses nicht, weil man sich schämt, muss man eben die Konsequenzen tragen. Zudem kann Ihr Schwiegervater (nicht Sie, Kündigungen und Widerrufe durch Dritte werden bei fast allen Unternehmen abgelehnt) einen Neuabschluß widerrufen, wenn Ihr Einschreiben innerhalb der Frist war und Sie dieses Belegen können, müssen Sie auch nichts zahlen. Eventuell einmal dem Verbraucherschutz oder einem RA alle Unterlagen zur Prüfung vorlegen. LG

16.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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