Durch AOK Hessen - Beratungscenter Gelnhausen gelöste Beschwerde. | 478 Views | 19.11.2013 | 16:50 Uhr
geschrieben von Volker Krause.

AOK Hessen - Beratungscenter Gelnhausen (Bad Homburg)

Ablehnung Hebammenrechnung mit gegen HebV verstoßendem Grund

Bestell-/Kundennummer: Rechnungen 240-S,255-S und 257-S vom 16.10.2013

Die Rechnungsprüfstelle der AOK in Suhl lehnt alle 3 Rechnungen meiner Frau vollständig unter dem pauschalen Grund, es wären die Zeiten für alle Leistung anzugeben, ab und beruft sich auf Anlage 1,§ 4 (1). Dort steht aber genau das nicht drinnen, sondern folgendes "soweit dies für die Höhe der Vergütung der Leistung von Bedeutung ist. ". Alle notwendigen Gebühren wurden natürlich von meiner Frau mit den Zeit enversehen. Trotzdem wurde keine einzige Position bezahlt, sondern es gab eine pauschale Ablehnung.

SCHLAGWORTE

Auf unseren Versuch, dieses per FAX aufzuklären, gab es einen Rückruf, bei dem eine Frau R. erklärte, das stände so in Ihrer Legende und meine Frau sollte eine Frau A. anrufen, damit diese für meine Frau eine Ausnahme erlauben würde.

Dem ganzen widerspricht natürlich, dass zum gleichen Zeitpunkt dieselbe AOK drei weitere Rechnungen vollständig und widerspruchslos bezahlt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die internen Arbeitsanweisungen der AOK (also diese Legende) gegen den Gebührenvertrag und somit gegen geltendes Recht verstoßen, sondern gehe von eine Schutzbehauptung von Frau R aus, womit man einen Fehler vertuschen will und meiner Frau dadurch zusätzliche Arbeit auflastet. Auch die sonderbare Forderung, für meine Frau eine Ausnahme zu beantragen, kann ich nicht verstehen, denn der Hebammenvertrag gilt generell für alle Hebammen.

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Meine Forderung an AOK Hessen - Beratungscenter Gelnhausen: Bezahlung der Rechnungen und Einhaltung des Hebammengebührenvertrages


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Kommentare und Trackbacks (1)


19.11.2013 | 16:57
von Volker Krause. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde bereit geklärt, Problem liegt in der unterschiedichen Intgerpretation des Gebührenvertrages




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