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239 Views | 13.01.2014 | 11:24 Uhr
geschrieben von Christian Bechtel
Habe bei Kabel BW Internet und TElefon bestellt und bekommen. Musste leider einen Ortswechsel in Kauf nehmen. Kabel BW konnten mir kein Kabel legen. Vertrag wurde durch mich gekündigt. Bin umgezogen habe mich umgemeldet.
Zuerst wollte Kabel BW als bestätigung des Umzuges den Mietvertrag in Kopie sehen, nach ein paar Tagen war das nicht mehr genug, dann sollte eine Kopie meines Passes ausreichend sein, dieses war den Damen und Herren in Pforzheim auuch nicht genug und sie wollten die Ummeldebescheinigung vom Amt sehen.
Da habe ich dann einen Knall bekommen.
Frage kann eine Institution so etwas verlangen? Am ende muss ich bei einer Kontrolle durch die Polizei auch eine solche Bescheinigung mitführen?
Meine Forderung an Kabel BW GmbH:
Klärung und die Gutschrift zweier Monate Gebühren.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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