Durch myBBQStore gelöste Beschwerde. | 403 Views | 14.02.2014 | 20:44 Uhr
geschrieben von Sebastian Alex Koch

myBBQStore (Bremen)

Grundlose Bankeinzüge

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 410010

Anfang 2012 haben wir einen Grill bei der Firma BBQ Store bestellt. Die Firma hat jedoch doppelt bei uns abgebucht. Wir haben uns den doppelten Bankeinzug bei der Bank per Lastschriftwiderspruch wieder zurück geholt, da BBQ auf unsere Anrufe und E-Mails nicht reagiert hat.

SCHLAGWORTE

Ein Jahr später (2013) wird uns der Betrag wieder abgezogen! Wir haben also wieder einen LS Widerspruch gemacht, uns wieder freundlich aber bestimmend an BBQ gewendet, diese Abzüge bitte einzustellen. Keine Reaktion und keine Entschuldigung!

Jetzt, also wieder ein Jahr später, wird uns der Betrag schon wieder vom Konto abgezogen und so kommt der Verdacht auf, dass diese Firma diese Masche bewusst nutzt, um an zusätzliches Geld ihrer Kunden zu kommen.

Wie man auch in anderen Beiträgen dieses Forums lesen kann, ist das mit den unberechtigten Zahlungseinzügen kein Einzelfall und wird seitens BBQ wahrscheinlich standardmäßig so entschuldigt: "leider wurde Ihre Bestellung systemseitig wieder in den Zahlungsdurchlauf übernommen."

Nach unserseitigen Anrufen und etlichen E-Mails mit Begründungen und Erläuterungen kann das bei uns nicht der Fall sein!

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Meine Forderung an myBBQStore: Sofortige Unterlassung der Kontoeinzüge und eine Antwort


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2014 | 21:29
Firmen-Antwort von: myBBQStore
Abteilung: Verkauf

Sehr geehrter Herr Koch,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde müssen wir bedauerliche Weise feststellen, dass Ihre Bestellung nach dem Schriftwechsel vom Januar 2013 nicht aus dem Mahnverkehr heraus genommen wurde.

Dies ist sehr ärgerlich und wird intern weiter verfolgt.

Ihre Bestellung wurde jetzt aus dem Mahnverkehr genommen.

Wir bitten in diesem Fall den unterlaufenden Fehler zu entschuldigen.

Sollten Ihnen seitens Ihrer Bank Kosten in Kontorechnung gestellt werden für die Rückbuchung, so kann Ihre Bank diese bei uns mit entsprechender Rechnung einreichen.

Mit freundlichen Grüssen

O. Degenhardt

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.02.2014 | 08:34
von Sebastian Alex Koch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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