Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 633 Views | 17.04.2014 | 20:35 Uhr
geschrieben von Fritz Meyer

Immergrün Energie (Köln)

Jahresabrechnung wird nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 26401W1244

Wie schon von anderen Beschwerdeführern geäußert, gehört es bei Immergrün Energie offensichtlich zum Konzept, bewußt zu hohe Vorauszahlungen auf den Energieverbrauch festzusetzen und dann die Jahresabrechnung nicht zu erstellen.

SCHLAGWORTE

Fristen des Energiewirtschaftsgesetzes interessieren den Anbieter offenbar nicht. Für das erste Vertragsjahr ist Abrechnungsstichtag der 31.1.2014 gewesen. Trotz mehrfacher Anschreiben und Fristsetzungen keine Reaktion. Da mein Verbrauch um über 1000 kwh niedriger war, als von Immergrün angenommen, ergibt sich mit geschuldeter Bonuszahlung eine Rückzahlung von rechnerisch über 300 EUR. Anstelle einer Abrechnung werden jedoch weiterhin die überhöhten Vorjahresabschläge eingefordert - nach Entzug der Einzugsermächtigung Ende März 2014 - erneute Abbuchung des Abschlages Anfang April. Ich habe jetzt die Beschwerdestelle angerufen und werde wohl nach Ostern selbst eine Zwischenabrechnung erstellen und Immergrün dann auf Basis der Eigenabrechnung verklagen müssen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erstellung einer Jahresabrechnung 3 Monate nach Ende des ersten Versorgungsjahres


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Kommentare und Trackbacks (2)


24.04.2014 | 22:51
von Fritz Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher erwartungsgemäß keinerlei Reaktion des Versorgers. Werde wohl nach Ablauf der Nachfrist den Versorgungsvertrag außerordentlich kündigen.


06.06.2014 | 19:41
von Fritz Meyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abrechnung ist erstellt, inhaltlich auch insgesamt korrekt, aber für einen Zeitraum von 15 Monaten und nicht für 12 Monate.




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