Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 346 Views | 20.06.2014 | 15:48 Uhr
geschrieben von Anna Meier

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

1. Mahnung über 11,90€

Bestell-/Kundennummer: 1050063290

Hab am 04.06.2014 eine 1. Mahnung über 11,90€ von klarmobil bekommen, obwohl mit der sim-Karte schon mehrere Jahre nicht mehr telefoniert wird. Die Handy-Nummer weiß ich auch nicht mehr. Also kein Kontakt zum Kundendienst möglich. Aber wie ich in der ReclaBox lese, bin ich wohl eine von vielen, deren Konto mit der magischen Summe belastet werden soll.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Auskunft darüber, woher die geforderten Beträge kommen und Stornierung der Rechnung.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.06.2014 | 08:25
von Anna Meier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern kam die 2. Mahnung über 14,85€ aber gleichzeitig auch diese Antwort auf meine direkte Mail an den Service von klarmobil. Bin zufrieden, hab die neuen AGB´s sicher direkt der Papiertonne übergeben in der Annahme, dass es sich um Werbung handelt.
:))
Gemäß unserer aktuellen vertraglichen Bestimmungen erlassen wir unseren Kunden die Grundgebühr, sofern auf dem jeweiligen Anschluss ein monatlicher Umsatz von mindestens 3,- Euro zu verzeichnen ist.
Wir haben Sie am 10.05.2010 schriftlich über die AGB-Änderung informiert und Ihnen ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Da ein Widerspruch Ihrerseits unterblieben ist, wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Vertragsbestandteil.
Trotz dieser Sachlage sind wir aus Kulanz bereit, auf diese Berechnung zu verzichten. Wir haben die Grundgebühren, sowie die Gebühren der Rücklast und der Mahnung in Höhe von insgesamt 14,85 Euro auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Diese sehen Sie auf Ihrer nächsten Mobilfunkrechnung.
Des Weiteren werden wir auf die zukünftige Berechnung dieser Grundgebühr verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr klarmobil.de Kundenservice




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