Von Autohaus Horstmann beantwortete Beschwerde. | 562 Views | 23.06.2014 | 11:20 Uhr
geschrieben von Wolfgang Politz

Autohaus Horstmann KG (Rastede)

Gebrauchtwagen

Ich habe mir im Januar 2014 einen Gebrauchten Ford Mondeo Tunier Baujahr 2007 mit 50.000 Km Laufleistung für 11.300 € mit Gebrauchtwagengarantie gekauft.

Im Juni 2014 ist ein Schlauch vom Kühlwasser abgesprungen, so dass das komplette Kühlwasser während der Fahrt ausgelaufen und der Motor zu heiß geworden ist.

Ich wurde durch den ADAC zu meinem Autohaus Horstmann in Oldenburg abgeschleppt. Dort wurde festgestellt, dass der Motor defekt ist und ich für 5000€ einen neuen brauche.

Die Gebrauchtwagengarantie gilt nicht, da ich den Wagen zu lange heiß weiter gefahren bin und ich den Schaden dadurch selbst verschuldet habe, was so nicht stimmt.

Die Fordwerke lehnen jegliche Kulanz auf Beteiligung ab, da das Fahrzeug über 6 Jahre alt ist. Ich bin sehr enttäuscht von Ford, dass ich nach 5 Monaten auf einem Motorschaden selbst sitzenbleibe.

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Meine Forderung an Autohaus Horstmann KG: Beteiligung an der Rechnung auf Kulanz


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
15.07.2014 | 09:54
Firmen-Antwort von: Autohaus Horstmann KG
Abteilung: Serviceleitung

Sehr geehrter Herr Politz,

selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass es sich um eine unangenehme und sicherlich ärgerliche Situation handelt. Leider handelt es sich aufgrund der Tatsache, dass Sie das Fahrzeug zu lange mit überhitzdem Motor gefahren haben, nicht um einen Garantiefall, wofür Sie uns gegenüber auch zum Zeitpunkt der Reparatur ihr vollstes Verständnis gezeigt haben. Wäre das Fahrzeug direkt nach Anzeigen der zu hohen Temperatur abgestellt worden, hätte es sich lediglich um das Erneuern des defekten Kühlwasserschlauches gehandelt. Zusätzlich ist es uns daran gelegen, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie nicht die üblichen 5000€ Reparaturkosten zahlen mussten, sondern 2500€. Somit haben wir eine Kulanz von 50% gewährt, die nicht von dem Fordkonzern kommt, sondern aus unserem Hause. Unserer Meinung nach sind wir Ihnen damit großzüging entgegen gekommen und waren aufgrund ihrer Äußerungen auch der Meinung, Sie wären damit einverstanden. Wenn es dennoch Differenzen gibt, sind wir gerne für ein Gespräch bereit, denn es ist auch in unserem Interesse, Sie als Kunden zufrieden zu stellen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


23.06.2014 | 13:44
von Christian B. | Regelverstoß melden
Dafür das der Schlauch abgesprungen ist wird wahrscheinlich niemand verantwortlich für gemacht werden können und deshalb kann man darauf auch keine Garantie geben.

30.06.2014 | 11:43
von Wolfgang Politz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.06.2014 | 14:18
von ReclaBoxler-1909053 | Regelverstoß melden
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, nicht lange fackeln und zum Anwalt gehen.

01.07.2014 | 13:52
von ReclaBoxler-1909053 | Regelverstoß melden
Rechtschutzversicherung! Der Anwalt wird einem schon sagen ob es Sinn macht vor Gericht zu ziehen, denn für manche Menschen sind 5000€ viel Geld.

14.07.2014 | 12:31
von Wolfgang Politz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.07.2014 | 11:50
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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