E.ON Energie Deutschland GmbH (Düsseldorf)
Nicht erklärbare sonstige Forderungen
Hallo, im Rahmen einer Korrektur meiner Heizstromrechnung, ergab sich eine nicht ganz unerhebliche Gutschriftsumme. Von dieser Gutschrift wurde mir gleich der Abschlag für den September abgezogen.
Soweit noch OK! Dann allerdings steht darunter eine Position mitoffenen Forderungen, die es aber gar nicht gibt. Diese werden mit zweimal mit dem Begriff"Kontenpflege"bezeichnet. Beträge 25 € und 287 €, also gesamt 312 €. Obendrein noch eine Position mit dem Begriff" Rücknahme Ausgleich", Summe 160 €. Was haben diese zwei Positionen eigentlich auf der Rechnung verloren oder zu bedeuten?
Habe beiEONschon zweimal angerufen, aber keiner der Mitarbeiter konnte mir hierzu eine Erklärung abgeben.
Wer weiss vielleicht, was diese doch für mich doch sehrsuspekte Forderungsein soll?
Macht immerhin an die 477 € aus. Habe keine Lust, denen das Geld so in den offenen Rachen zu schmeißen!
24.10.2014 | 09:39
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Georg 62,
vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit gegeben haben, Ihr Anliegen zu klären.
Wir freuen uns, dass die Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist und hoffen, dass wir Sie auch in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
Wenn die Begriffe Kontenpflege und Rücknahme Ausgleich schon von keinem Mitarbeiter (EON) erklärt werden kann, dann vielleicht von einem User in diesem Forum?
Ihr total überflüssiger und unqualifizierter Kommentar zu meinem angesprochenen Problem hilft mir hier nicht weiter.!
Sie sollten wissen, daß ich mich in diese Forum erst seit gestern bewege und muß schauen, wie das Ganze abläuft.
Wenn Sie etwas zu diesem Thema sagen können, ist das OK. Wenn nicht, unterlassen Sie bitte Ihre Regelverstöße.
Die von Ihnen genannten mysteriösen Posten dürften aus demFachjargon von SAP stammen:
1) help.sap.com/erp2005_ehp_06/helpdata/de/c6/494238050b11d289700000e8215862/content.htm
(manuelle Kontenpflege)
2) help.sap.com/saphelp_erp60_sp/helpdata/de/8f/18eec604ea11d289700000e8215862/content.htm
(Rücknahme Ausgleich)
Wenn nicht einmal die Mitarbeiter von EON Bayern Bescheid wissen, dann muss der zahlende Kunde schon Hellseher sein, um dies zu erahnen.
Ich kann nur vermuten, dass hier 2 Posten der internen Bearbeitung bei EON auf Ihrer Rg. gelandet sind und Ihnen man dies versehentlich belastet hat.
Ich würde die beiden Posten anfechten und - wie bereits von Ihnen formuliert - eine verständliche Erklärung verlangen.
Viel Erfolg.
Habe über das EON-Portal ohnehin und zusätzlich die Erklärung zu den beiden Begriffen Kontenpflege und Rücknahme Ausgleich angemahnt.
Wenn man hier als Kunde nicht aufpasst, würden die Einem alles Mögliche an Kosten aufbrummen.!
Bin gespannt, wie sich EON dazu äußert.
Was ich aber nach dem Anruf eines Mitarbeiters Ihres Hauses stark anzweifeln muss.
Es geht hier immer noch um die Korrektur meiner Heizstromrechnung Nr. 221 460 195 726 v. 09. 09.2014, die schon einmal berichtigt wurde. Sie war wieder falsch, denn es stand wieder die Position Offene Forderungen darauf, in der zweimal der Begriff Kontenpflege mit 25 € und 287,26 € und einmal der Begriff Rücknahme Ausgleich mit 160 € aufgeführt ist. Macht zusammen 472,26 €, die mir hier für Irgendwas in Rechnung gestellt werden, was einfach nicht sein kann!
Zumal ich jetzt schon in zahlreichen Anrufen von Ihren Mitarbeitern versucht habe, eine Erklärung für diese suspekte Forderung zu bekommen. Fehlanzeige!
Jetzt rief mich gestern ein Mitarbeiter Ihres Hauses an, und teilte mir mit, dass sich meine Gutschrift nach der erneuten Korrektur auf nur noch 570 € beliefe. Das kann nun wirklich nicht wahr sein, was da abläuft!
Die korrekte Gutschrift müsste wie folgt lauten:
Meine Energiekosten 1.837,21 €, Meine Zahlungen 3.564,28 €, Mein Guthaben wäre demnach 1.727,07 €. erster neue Abschlag für September, 174 €.
Meine Gutschrift beliefe sich somit auf 1.548,07 €. Die völlig absurde Offene Forderung mit 477 € hat auf dieser und meiner Rechnung nichts, aber nun wirklich nichts verloren.!
Anscheinend kann in Ihrem Hause sich nicht einmal ein Mitarbeiter diese Begriffe Kontenpflege und Rücknahme Ausgleich erklären.
Ich fordere Sie hiermit unmissverständlich und dringend auf, die leidige Angelegenheit schleunigst zu korrigieren und die Überweisung auf das angegebene Konto umgehend vorzunehmen!