Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 782 Views | 29.09.2014 | 13:16 Uhr
geschrieben von Miriam Müller

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

GPRS-Kostenfalle

Bestell-/Kundennummer: 1052516687

Ich habe im Mai dieses Jahres meinen Vertrag mit klarmobil über eine mobile Internet Flatrate kündigen wollen, da ich einen Internetanschluss über Kabeldienst bekam. Da überredete man mich in der Hotline, den Tarif besser kostenlos umzustellen, um die "Kündigungsgebühr" zu sparen. Ich hatte Sorge, dass dennoch Kosten anfallen würden. Daraufhin erklärte man, dass Kosten nur dann anfallen, wenn ich telefoniere oder sms verschicke. Ich fragte nach Internet. Die Antwort war, dass ich die Internet Flatrate wieder dazu buchen muss, um ins Internet gelangen zu können.

SCHLAGWORTE

Es gab KEINEN HINWEIS auf mögliche GPRS-Verbindungen ins Internet; die Tarifdetails wurden im Nachgang per E-Mail zugeschickt; sie enthielten zwar die Kostenanagabe für GPRS, aber ich dachte ja, dass ich überhaupt keinen Internetzugang mit dem geänderten Tarif habe.

Nach ca. 1 Monat bekam ich eine Rechnung über 398 €! Ich legte sofort Widerspruch ein und zog die Einzugsermächtigung zurück (per Einschreiben). Trotzdem wurde mir das Geld abgebucht. Daraufhin ließ ich das Geld zurück buchen, wofür kalrmobil mir auch noch eine Gebühr berechnen will.

Die Verbraucherzentrale riet mir, mich dagegen zu wehren, da mein Handy völlig unbemerkt ins Internet ging und ich dies nicht bewusst wahrgenommen habe und gar nicht wollte. Das Informationsschreiben von klarmobil, dass so etwas - je nach Handy-Einstellungen - technisch möglich ist, kam erst, nachdem ich Widerspruch zu der überhöhten Rechnung einreichte. Das ist wie Hohn! Das war natürlich zu spät. Diese Auskunft hätte man doch VORHER geben müssen, um den Kunden zu schützen.

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Auch hat klarmobil mich nicht rechtzeitig gewarnt, als die Kosten plötzlich so hoch anstiegen. Sie hätten den Schaden begrenzen können, aber ich fühle mich nun reingelegt und ausgenommen.

Ich bot klarmobil an, lediglich die bisherigen rund 20,- EUR für den monatlichen Internetzugang zu bezahlen. Klarmobil besteht trotz allem auf die Zahlung von rund 400,-EUR (für nur 20 Tage mit GPRS-Falle) und droht sogar mit hohen Gerichtskosten für mich im Falle eines Mahnverfahrens. Der Schriftwechsel dauert nun schon seit Monaten. Natürlich sind auch mehrfach Mahngebühren dazugekommen (abgesehen von meinen kaputten Nerven und den Kosten für die vielen Einschreiben).

Was kann ich tun, damit dieser Albtraum endlich aufhört? Den Kundenservice im Internet hat klarmobil mir nach der Tarifumstellung gekappt. Ich kann nicht einmal dort anrufen. Aber die wollen mich wohl auch zermürben.

Für Hilfe wäre ich dankbar!

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Verzicht auf überhöhte Handy-Rechnung ("GPRS-Falle")


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.10.2014 | 10:00
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und eine Stellungnahme per Post an unsere Vertragspartnerin gesendet.

Wichtig:
Uns Unternehmen ist es seitens ReclaBox bedauerlicherweise nicht gestattet, mehrere Einträge zu verfassen. Sofern Sie daher zu unserer Stellungnahme weitere Rückfragen haben sollten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen ausschließlich an Ihre bei uns hinterlegten Kontaktdaten direkt antworten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.10.2014 | 18:22
von Miriam Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarmobil reagiert nicht auf die Widerspruchsschreiben.


06.10.2014 | 18:33
von Miriam Müller
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

06.10.2014 | 18:48
von Miriam Müller | Regelverstoß melden
Merkwürdige Rechtsauffasung, Marcel.
Was für ein Vertrag? Abgezockt am Telefon! Angelogen worden mit angeblicher Kündigungsgebühr. Falsche Auskünfte über mögliche Internetnutzung bekommen (ich habe Mithörer als Zeugen!). Und es kam keine Warnung, als GPRS-Gebühren in die Höhe stiegen (dazu sind sie gesetzlich verpflichtet!).
Das Gerät wurde nicht ein einiges Mal mehr benutzt nach dem Telefonat mit der 'Abzocker-Hotline'.
Nur als zusätzliches Argument: Ein Infoblatt mit technischen Hinweisen über die erforderliche Änderung von Handy-Einstellungen kamen NACH der Horror-Rechnung. (Sonst hätte man ja die Einstellung rechttzeitig ändern können, aber dann würde klarmobil ja keine GPRS-Fallen stellen können).
Traurig, wenn diese kriminellen Energien auch noch Unterstützer finden.

06.10.2014 | 19:39
von Miriam Müller | Regelverstoß melden
Sie lesen sehr selektiv. Es ist zwar bedauerlich, dass klarmobil ein Hinweisblatt über GPRS-Einstellungen am Handy hat, es aber nicht VOR, sonder NACH dem Schaden übergit, jedoch kann man dies dem Unternehmen rechtlich sicherlich (noch) nicht anlasten. Vermutlich wird sich das noch ändern, wenn genügend Geschädigte auftreten. Die Rechtsprechung hinkt solchen Rechtslücken ja immer hinterher, das ist nicht neu.

Mein Hauptproblem habe ich mit den Falschauskünften!

Weiterhin ist Klarmobil verpflichtet, den Schaden - selbst wenn man vielleicht nur aus Dummheit, d. h. TROTZ Transparenz und Ehrlichkeit die Handy-Einstellungen falsch setzt - zu minimieren. Sie können ja mal ein wenig nach diesem Grundsatz der Informationspflicht und Pflicht zur Schadensminimierung im Internet stöbern. Andere Unternehmen melden sich z. B. bei ihren Kunden, wenn sie feststellen, dass pltzlich hohe GPRS-Koten auflaufen und fragen nach, ob man vielleicht die Handyeinstellungen überprüfen sollte. Das halte ich für angemesssen, denn es sollte doch darum gehen, dass der Kunde für eine Leistung, die er gern in Anspruch nehmen möchte, auch angemesen bezahlt. Was klarmobil mit mir treibt, ist aber etwas anderes. Sie reagierten auf meinen Kündigungswunsch mit der GPRS-Falle, weil sie wussten, dass sie mich als Kunden verloren haben. Noch einmal 400, EUR zum Schluss reinholen - egal wie - das ist doch viel einträglicher als eine Vertragsverlängerung unter einvernehmlichen Geschftsbedingungen. Ja, ich nenne es kriminelle Energie.

06.10.2014 | 19:41
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


10.10.2014 | 16:22
von Miriam Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anlässlich meiner ReclaBox-Beschwerde bot mir klarmobil einen Vergleich an.

Ich bin zwar froh, dass damit ein Großteil der Forderung entfällt und für mich die Sache abgeschlossen werden kann, aber leider wird auf diese nicht verhindert, dass andere Betroffene geschädigt werden.
Es kommt nicht von ungefähr, dass ich bereits mehrfach eine "letzte Mahnung" von klarmobil bekam, ohne dass bisher ein formelles Verfahren zustande kam. Die wissen genau, dass sie einen Rechtsstreit verlieren würden, denn es gibt bereits zahlreiche Rechtsurteile, wonach man Kosten für GPRS nur dann bezahlen muss, wenn der Kunde die Einrichtung von GPRS-Verbindungen ausdrücklich im Vertrag beantragt hat (Willenserklärung) oder – sofern dies nicht verlangt wurde – wenn er zumindest ausreichend vom Anbieter über die automatische GPRS-Funktion seines Handys informiert wurde (Informationspflicht). Denn ein Kunde muss dies nicht wissen – woher denn auch? Der Anbieter hat zudem Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden. In meinem Fall bin ich darüber hinaus ganz bewusst hinters Licht geführt worden, indem man mir falsche Auskünfte gab (Falschberatung).
Da es bisher es ein solches Urteil zur GPRS-Kostenfalle aber noch nicht in Berlin gibt, können die Unternehmen hier bei vielen arglosen Kunden noch relativ einfach „abzocken“, solange bis es ein Berliner Urteil oder gar eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Dies ist nur eine Frage der Zeit.
Ich kann daher nur allen Geschädigten raten, sich nicht von einem drohenden Gerichtsverfahren einschüchtern zu lassen, sondern sich gegen dieses Unrecht zu wehren.




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