Drillisch Online AG (Maintal)
Abzocke mit Auslandsgesprächen ins negative Konto
Bestell-/Kundennummer: 00862071
Ich habe am 12.10.2014, 13.10.2014, 19.10.2014 sowie 28.10.2014 mit meiner Tochter in Ungarn telefoniert. Leider war mir nicht bewusst, dass discTEL bei Gesprächen ins Ausland nicht Roaminggebühren berechnet sonder 1,99 Euro pro Minute. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass discoTEL mit diesen hohen Gebühren seine Kunden abzockt! Leider geriet mein Prepaidkonto von mir unbemerkt mit ca. 46 Euro ins Minus.
Eine SMS mit einer Warnung, die ja bei 40 Euro hätte an mich versendet werden müssen, erhielt ich nicht. Es kam lediglich eine SMS, in der stand, dass mein Guthaben aufgebraucht sei. Ein Hinweis auf den negativen Kontostand und wie hoch dieser ist gab es nicht. Discotel informiert über die "Unterschreitung" des Guthabenbetrags erst nach vielen Stunden per SMS. In diesem Zeitraum können nach dem Tarifsystem von discoTEL für ganz normale Auslandsgespräche oder Internetverbindungen weitere Kosten auflaufen.
Ich habe dann 50 Euro aufgeladen und stellte dann fest, dass nach einem weiteren Telefonat dies Guthaben schon wieder aufgebraucht war und durch die Verrechnung der 50 Euro mit dem negativen Kontostand schon wieder mit 9,69 Euro im Soll ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass bei der discoTEL Prepaidkarte sich kein negativer Kontostand ergeben kann. Doch jetzt kommt der Hammer!
Nach der Aufladung erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrter Herr Bergfeld,
vielen Dank für Ihr Einverständnis zur Änderung Ihres Mobilfunkvertrages, die wir hiermit gerne bestätigen.
Sie können unsere kostenpflichtigen Mobilfunkleistungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kundenkonto einmal nicht über ein hierfür ausreichendes Guthaben verfügt. "
Ich habe in keiner Weise bei der Aufladung eine Änderung meines Mobilfunkvertrages geschweige denn einem negativen Guthabenkonto zugestimmt und habe daher dieser Änderung sofort per E-Mail widersprochen.
Hier soll wohl der Kunde im Nachhinein mit dieses rechtwidrige Verhalten von discoTEL legitimieren.
Mittlerweile ist mir durch Internetrecherchen bewusst, dass es sich bei discoTEL nicht um einen echten Prepaidtarif handelt, sondern hier die Kunden geschickt getäuscht worden sind. Außerdem ist die entsprechende Klausel in den AGB eine "überraschende Klausel" die rechtlich unwirksam ist, weil die Kunden unangemessen benachteiligt werden. Dies haben auch die Landgerichte München (Az: 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (Az: 2-24 O 231/12) so entschieden. Leider sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig.
Ich fühle mich von der Firma Drillisch Telecom GmbH über den Tisch gezogen und habe daher den Prepaidvertrag rum 30.11. gekündigt.