373 Views | 03.12.2014 | 13:34 Uhr
geschrieben von Udo Wengler

eBay (Kleinmachnow)

eBay - Höchstbietender bei Abbruch

Hallo, liebe Schnäppchenjäger.

Ein wirklich tolles Urteil zur Umsatzsteigerung von eBay.

eBay zahlt keine Steuern in Deutschland. Sitz Luxenburg. Auktionen abbrechen Verboten.

Ich kann und darf nicht mehr entscheiden, was ich mit meinem Eigentum mache. Bei mir im Geschäft sage ich dem Kunden Du nicht und dann ist es gut. Da darf ich mir meinen Kunden aussuchen. (Mache ich natürlich nicht) aber ich darf es. Nun müssen Sie die Option Mindestpreis nutzen um Ihr Eigentum zu Schützen. Kostet mal ein paar Euro mehr. Oder den Sofort Verkauf nutzen. Der Kostet halt auch ein paar Euro mehr. Das ist mal wieder typisch Deutsch. Mann muss die Demokratische Freie Entscheidung in der man beschnitten wird, auch noch bezahlen.

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Meine Forderung an eBay: Überdachte Urteile mit weiteren folgen.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.12.2014 | 16:21
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Wo liegt denn jetzt überhaupt Ihr Problem bzw. was ist der Grund Ihrer Beschwerde.
Sich in Ihrer freien Entscheidung was Sie mit Ihrem Eigentum machen ist Ihnen doch gegeben. Wenn Ihnen die Bedingungen nicht gefallen, dann verkaufen Sie eben nichts auf eBay.
Das ganze hat auch nichts mit typisch deutsch zu tun was eBay betrifft. Das Recht ist deutsch, eBay ist amerikanisch im Ursprung

08.12.2014 | 13:50
von E. L. | Regelverstoß melden
Du hast das Prinzip des Urteils nicht verstanden. Es soll den Käufer schützen. Und wenn du nicht willst, dann verkauf eben nicht.
Du musst es auch nicht für 1 Euro einstellen, sondern kannst es auch zu deinem Preis einstellen.



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