526 Views | 10.04.2015 | 14:37 Uhr
geschrieben von Teresa

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Verbindlichen Reise obwohl nie verbindlich gebucht

Leider auch drauf reingefallen, obwohl ich schon so viel schlechtes gehört habe.

SCHLAGWORTE

Über ein Vergleichsportal bin ich bei ab-in-den-urlaub.de gelandet und wollte eine Nacht im Hotel in Istanbul buchen. Bin also auch durch das Prozedere gegangen, Name, Adresse eingegeben und dann wurden vorher NIE ausgewiesene Gebühren für eine Überweisung (?) und Kredikartenzahlung angezeigt. Im Vergleich zu den anderen Angeboten, die ich mir auch angeschaut hatte, auf z. B. booking.com, war das dann nicht mehr günstig. Also, alles abgebrochen, und dann schwupps - kam die verbindlichen Buchungsbestätigung und Rechung über 102€.

Habe direkt gemailt, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine verbindlichen Buchung getätigt habe, wegen versteckter Kosten, mit der Bitte, das ganze aus dem System zu löschen. Mindestens 5 Emails, 1 Fax, vergebliche Anrufe - keine Antwort. Dann eine Zahlungserinnerung. Und ein Anruf des Forderungsmanagements, wann ich denn zahlen würde. Garnicht, da die mich veräppelen. Habe dann also nochmal auf Rat des Herrn S. eine Email geschrieben, dass ganze aus dem System zu stornieren mit der Bitte um Nachweis eines Vertragsabschlusses. Noch keine Rückmeldung und ich bezweifle, dass ich eine bekommen werde. Außer es geht um die Zahlung.

Werde nicht zahlen!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Löschung der "Hotelbuchung" über 102€


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.04.2015 | 14:44
von Teresa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"Buchung", die rein rechtlich kein gültiger Kaufvertrag ist, wurde storniert und ich bekam eine Rechnung. Da ich die finalen Kosten, nie akzeptiert habe, keine Willenserklärung abgegeben habe, ist auch ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Somit werde ich auch anfallende Stornogebühren nicht zahlen. Dies habe ich per Email, Fax und Einschreiben mitgeteilt, außer einer Zahlungserinnerung für die Stornorechnung noch keine Rückmeldung.


17.04.2015 | 14:46
von Teresa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
KEIN gültiger Kaufvertrag ist entstanden. (Fehler oben)




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