Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 920 Views | 29.04.2015 | 14:20 Uhr
geschrieben von Jürgen Schöne

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfällt wegen Nichterfüllung

Ich habe 99 EUR als Geschenk bekommen. Damit wollte ich einen Rundflug mit Hubschrauber über Kamenz buchen. In dieser Gegend kenne ich mich aus, das wären schöne Bilder geworden. Gesagt, getan. 2 Tage vor dem Flug teilt mir die Flugfirma mit, dass sie nicht in Kamenz fliegen. Sie hätten mich umgebucht nach Riesa. Da ich das nicht gebucht hatte und Riesa nicht kenne und das auch noch sehr weit weg ist, habe ich das abgelehnt. Als ich von denen mein Geld verlangte, teilten sie mit, sie wären nicht zuständig. Bei Jochen Schweizer wurde mir mitgeteilt, mein Gutschein ist verfallen, ich hätte ja in Riesa fliegen können. 99 EUR also für die Katz'. Statt Service versteckt man sich bei Jochen Schweizer hinter AGB, die nicht mals vorher bekannt gegeben wurden.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung der 99 EUR bzw. Erteilung eines neuen Gutscheins


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.05.2015 | 12:03
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Guten Tag,

das ist natürlich ärgerlich und sollte meiner Meinung nach so nicht ablaufen. Würden Sie mir Ihren Gutschein-Code und den Schriftverkehr mit unserem Erlebnispartner (falls vorhanden) an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de senden?

Wir möchten diesen Fall gerne überprüfen.

Viele Grüße

Raphael vom Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.06.2015 | 10:53
von Jürgen Schöne noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es sollte noch ein Versuch unternommen werden, wenn der fehlschlägt würde ich einen neuen Gutschein bekommen. Ich habe heute den neuen Gutschein beantragt, mal sehen, ob ich ihn bekomme.


15.06.2015 | 11:15
von Jürgen Schöne gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehrmaligen Hin und Her wurde ein neuer Gutschein ausgestellt. Danke möchte ich aber nicht dafür sagen, denn eigentlich wäre es eine Selbstverständlichkeit. Wenn der Leistungserbringer die Leistung nicht erbringt, sollte der Gutschein auch nicht verfallen.




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