Continentale Krankenversicherung a.G. (Dortmund)
Vertrauensmissbrauch bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Bestell-/Kundennummer: 175980223
Mir wurde 2013 u. a. eine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Continentale Versicherung verkauft. Ich wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die mich in jedem Fall einer Berufsunfähigkeit schützt. Mir wurde vom Versicherungsvertreter zugesichert, dass die Depressionen, die ich in den Jahren 2006 und 2007 hatte, in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erwähnt werden müsse, da die letzten 5 Jahre an Vorerkrankungen abgefragt werden, auch bei Depressionen. Ich wusste da noch nicht, dass Depression immer eine Ausnahme ist.
Nachdem ich nun nach einem Leistungsantrag erfahren habe, -obwohl ich nochmal mündlich und schriftlich (per Email) zugesichert bekam, dass die Gesundheitsabfrage bezüglich Depressionen nur 5 Jahre beträgt- das keine Leistungen erbracht werden können, da die Vorerkrankung Depression mindestens 10 Jahre zurück liegen muss.
Zudem habe ich von der Continentale Lebensversicherung eine Kündigung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Da die Frage unter Punkt 6 im Versicherungsantrag vom Versicherungsvertreter nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde, obwohl ich von meinen Depressionen unterrichtet habe und ich keine sonstige Erkrankung hatte und habe, wurde mir diese Versicherung wegen „verschwiegener Gesundheitsangaben“ ab sofort gekündigt ohne den bereits eingezahlten Beitrag von 361,56 € zurück erstattet zu bekommen. Die Versicherung wäre niemals zustande gekommen, da ich vor 7 Jahren an Depressionen erkrankt war.
Wenn meine Angaben beim Versicherungsvertreter nicht berücksichtigt werden, dann hätte ich mir den Vertrag selbst ausfüllen können. Auch bei der Absage wäre es nicht schlimm gewesen, denn ich bin sonst rundum versichert. Mittlerweile natürlich nicht mehr bei der Continentale Versicherung AG.
Beschwerde ist gelöst