Jochen Schweizer GmbH (München)
Keine Kulanz bei abgelaufenen Gutscheinen
Leider ist das, was hier über das Kulanzverhalten von Jochen Schweizer bei abgelaufenen Gutscheinen steht, die Wahrheit.
Habe einen Gutschein geschenkt bekommen, konnte diesen jedoch die letzten drei Jahre aufgrund schwieriger Lebenssituation (Scheidung mit Rosenkrieg, 4 maliger Umzug aufgrund Storking der Exfrau, neue Beziehung mit zwei süßen kleinen Mädels, etc.) nicht einlösen.
Habe erst jetzt bemerkt, dass der Gutschein abgelaufen ist. Auf Anfrage bei Jochen Schweizer erhielt ich folgende Antwort:
Guten Tag Herr XXXX,
danke für Ihre Anfrage.
Schade, dass Ihr Gutschein aus den genannten Gründen nicht eingelöst werden konnte.
Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß § 195 BGB am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.
Beispiele:
Gutscheinkauf am 15.03.2009 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2012
Gutscheinkauf am 28.09.2011 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2014
Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Nach dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich.
Die zeitliche Befristung unserer Gutscheine lässt sich leider nicht umgehen: Einerseits verändern sich die Teilnahmegebühren für Erlebnisse und Veranstaltungen im Laufe der Zeit deutlich, weswegen wir die angegebenen Preise höchstens 36 Monate lang garantieren können. Andererseits laufen auch die Kooperationsverträge mit unseren Erlebnispartnern immer über einen festgelegten Zeitraum, daher können die Gutscheine grundsätzlich auch nicht länger gültig sein.
Selbstverständlich gibt es Erlebnisse, die sich über den Gültigkeitszeitraum nicht verändern und einen gleichbleibenden Preis haben. Da wir jedoch an einer einheitlichen Lösung interessiert sind, können auch diese Gutscheine leider nicht verlängert werden.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.
Viele Grüße aus München
Jochen Schweizer GmbH
Diese Reaktion finde ich äußerst kundenunfreundlich, denn immerhin hat Jochen Schweizer das Geld für den Tandemsprung ja bereits kassiert. Und wenn sich Preise ändern, dann kann doch zumindest eine Verlängerung des Gutscheines nach Zahlung einer Preisdifferenz angeboten werden.
Die Reaktion erweckt tatsächlich den ANschein, als dass abgelaufene Gutscheine zum System gehören. Wenn Jochen Schweizer darauf spekuliert, dass möglichst viele Gutscheine nicht eingelöst werden und damit Geld verdient werden soll, dann wäre das aus meiner Sicht sehr unseriös.
06.08.2015 | 09:44
Abteilung: CRM
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es in den über drei Jahren nicht geschafft haben den Gutschein einzulösen. Gerne können Sie mir aber Ihren Gutschein-Code zukommen lassen, dann kann ich sehen was wir für Sie tun können. Den Code bitte an feedbackjochen-schweizer.de senden.
Liebe Grüße aus München,
Nadine aus dem Jochen Schweizer Team