KlickEnergie GmbH & Co. KG (Neuss)
Keine Kündigungsbestätigung obwohl Kündigung fristgemäß einging:(
Der Gaslieferant KlickEnergie GmbH & Co. KG will meine Kündigung vom 19.06.2015 nicht schriftlich bestätigen. Nachdem ich am 12.08.2015 auf seine zuvor erhaltene E-Mail um 16:01 Uhr geantwortet habe, habe ich mich um 16:09 Uhr mit ihm telefonisch in Verbindung gesetzt, um die Sache zu erörtern.
Ich wurde mit einem netten Herrn verbunden. Ich hatte ihm den Sachverhalt geschildert, er bat mich in der Leitung zu bleiben. Als er nach einer kurzen Zeit zurückkam, teilte er mit, dass meine Kündigung in der Postabteilung gefunden wurde. Angesprochen auf das Datum, was ich beim Lieferantenwechsel angeben soll, hat er gesagt, dass ich den 01.08.2015 angeben muss, da mein Vertrag ja an diesem Tag endet. Daraufhin habe ich den Anbieter Grünwelt Energie angerufen (16:20 Uhr). Ich wurde mit einer jungen Dame verbunden. Sie sagte, dass ein Wechsel zum 01.08.2015 nicht möglich sei. Der Gesetzgeber hätte den Anbietern eine Mindestfrist von etwa 20 Tagen für einen Wechsel vorgesehen. Wenn ich die Bestellung noch am selben Tag vornehme, sollte ich laut System zum 09.09.2015 wechseln können. Sie sagte, dass ich bis dahin beim Grundversorger landen würde.
Daraufhin habe ich um 16:24 Uhr erneut mit dem netten Herrn der Firma KlickEnergie Rücksprache gehalten und mitgeteilt, dass ein Wechsel zum 01.08.2015 nicht möglich sei, sondern frühestens zum 09.09.2015. Ich habe ihn gebeten, um nicht beim Grundversorger zu landen, den zum 01.08.2015 gekündigten Vertrag bis zu 08.09.2015 laufen zu lassen. Da das Datum vom Vertragsende abweiche, bat er mich, dies per E-Mail mitzuteilen. Nach diesem Gespräch habe ich um 16:48 Uhr erneut Rücksprache mit der Firma Grünwelt Energie gehalten. Ich wurde mit der gleichen Mitarbeiterin wie zuvor verbunden. Im Anschluss habe ich den Auftrag zum Lieferantenwechsel zum 09.09.2015 online erteilt.
Am 13.08.2015 erhielt ich von der Frau der Firma KlickEnergie, die zuvor den Eingang meiner Kündigung nicht bestätigen wollte, zu meinem Erstaunen eine E-Mail – als Antwort auf meine E-Mail vor Vortag -, dass meine Kündigung nicht eingegangen sei und dass sich mein Vertrag bis zum 31.07.2016 verlängert hat. Ich konnte das nicht fassen nach den Telefonaten mit ihrem Kollegen. Um 9:39 Uhr rief ich den Herrn erneut an und nahm Bezug auf die zuvor geführten Gespräche. Er wusste Bescheid und sprach sofort den Lieferantenwechsel zum 09.09.2015 an. Anschließend konfrontierte ich ihn mit der Nachricht seiner Frau Kollegin. Er schien irritiert zu sein und sagte, nachdem ich ihm ihren Namen nannte, dass sie seine Vorgesetzte sei. Er bat mich kurz in der Leitung zu bleiben, um mit ihr Rücksprache zu halten. Nachdem er zurückkam, war er nicht mehr wiederzuerkennen. Er sagte entgegen seiner Aussagen vom Vortag, dass meine Kündigung doch nicht eingegangen sei. Ich könnte hier Vermutungen zur Motivation dieser Handlungsweise der Vorgesetzten anstellen, denke jedoch dass die beiden Gespräche mit dem Herrn, die im Beisein meiner Schwester aufgezeichnet wurden - leider ließ man mir hier keine andere Wahl - bereits für sich sprechen. Das andere Gespräch vom 13.08.2015, wo er Rücksprache hielt, wurde im Beisein eines Mieters in Bielefeld geführt. Wenn die Frau jetzt schreibt, dass bei den Gesprächen erwähnt wurde, dass meine Kündigung vom 19.06.2015 angeblich erst vor zwei Wochen verschickt wurde, ist das eine reine Schutzbehauptung und durch die vorgenannten Aufzeichnungen bereits widerlegt.
Aus den beiden Gesprächen mit dem Herrn der Firma KlickEnergie geht eindeutig hervor, dass meine Kündigung vom 19.06.2015 in der Postabteilung gefunden wurde! Man soll ihn fragen, er wird das nicht leugnen können! Dass die Kündigung nach seiner Rücksprache mit seiner Frau Vorgesetzten plötzlich nicht mehr da sein soll, sagt schon alles aus! Nur dass meine Kündigung nicht per Einschreiben verschickt wurde, heißt nicht, dass die Firma so mit ihren Kunden, die Sie verlassen, umgehen kann. Die Aussagen des Mitarbeiters, den seine Vorgesetzte offenbar nach seiner Rücksprache von gestern, 13.08.2015, 9:39 Uhr zurechtgewiesen hat, und die Zeugen sind vollkommen ausreichend, um den Nachweis zu erbringen, dass die fristgemäße Kündigung nicht nur bei der Firma KlickEnergie rechtzeitig einging, sondern dass sie auch "verschwinden werden sollte".
Ich habe am 13.08.2015 den zu Unrecht abgebuchten Betrag von der Bank zurückholen lassen. Wenn der Gaslieferant KlickEnergie weiterhin den fristgemäßen Eingang meiner Kündigung leugnen und den Lieferantenwechsel zum 09.09.2015 blockieren sollte, werde ich Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einlegen. Zudem behalte ich mir vor, Strafanzeige zu erstatten.
19.08.2015 | 10:31
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrter ReclaBoxler-1135343,
wir haben Ihre Beschwerde registriert und es tut uns leid, dass Sie verärgert sind.
Zur vollumfänglichen Prüfung des Sachverhalts bitten wir Sie um etwas Geduld, wir werden schnellstmöglich auf Sie zukommen.
Bereits jetzt möchten wir Sie darum bitten, keine weiteren Unterstellungen zu vorsätzlich manipulativem Verhalten durch uns zu tätigen.
Auch bitten wir Sie, keine Namen unserer Mitarbeiter zu nennen.
Freundliche Grüße
KlickEnergie GmbH & Co. KG
Ihr Mitarbeiter, Herr H -seiner Aussage nach wird der Name mit Doppel-R und Doppel-N geschrieben- hat am 12.08.2015 klar und deutlich bestätigt, dass meine Kündigung vom 19.06.2015 in der Postabteilung gefunden wurde. Diese Aussage wurde aufgezeichnet und kann auch von der Zeugin bestätigt werden.
Wenn Sie dem Wechsel nicht mehr im Wege stehen und dem neuen Anbieter grünes Licht geben, wird der Wechsel wie geplant zum 09.09.2015 erfolgen.
Wie dreist ist es erst, wenn vor dem Verschwinden der Kündigung der Eingang derselben bestätigt wurde!
Wie dreist ist das, wenn ein Vorgesetzter auch noch einen armen Mitarbeiter dazu zwingt, seine zuvor abgegebene EINDEUTIGE Aussagen über drei! Telefonate! hinaus zu revidieren und eine Falschaussage zugunsten der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu machen!
Solche skrupellose Unternehmen sollten vom Markt ausgeschlossen werden!
Namen von Beteiligten wurden nicht genannt. Bei den angegebenen Geschäftsführern handelt es sich nicht um Beteiligte, ihre Namen sind der Öffentlichkeit bekannt.
Ich werde von weiteren Kommentaren absehen und die angedeutete Antwort der Firma abwarten.
Wenn mich heute von ReclaBox angeschrieben und gefragt werde, ob die Beschwerde gelöst wurde, dann darf ich doch wohl antworten, dass ich auf die Antwort von der Firma warte, finden Sie nicht! Wir wissen ja langsam, dass sie käuflich sind.
Die Firma KlickEnergie GmbH & Co. KG wird hiermit gebeten, mitzuteilen, was ihre vollumfängliche Prüfung des Sachverhalts nun ergeben hat. Ich denke, nach 10 Tagen kann man langsam eine Antwort erwarten, finden Sie nicht, Mister ReclaBoxer 7492981!
wir können nicht nachvollziehen, wieso Sie auf unsere Rückmeldung zur vollumfänglichen Prüfung warten.
Diese erhielten Sie am Donnerstag, den 20.08.2015 um die Mittagszeit. Sie haben auf diese E-Mail auch geantwortet.
Sie konnten oder wollten nicht auf unser Angebot aus Kulanz eingehen. Über den weiteren Inhalt Ihrer Antwort-E-Mail werden wir uns an dieser Stelle nicht äußern. Ihnen bleibt das selbstverständlich unbenommen.
Nachdem am gleichen Tag das Schreiben der Schlichtungsstelle e. V. aufgrund Ihres Antrags auf das Schlichtungsverfahren bei uns einging, haben wir uns dazu entschlossen, Ihrem Wunsch zu folgen und diesen Weg zu gehen.
Freundliche Grüße
KlickEnergie GmbH & Co. KG
Sie hatten im Namen einer Mitarbeiterin am 20.08.2015 geschrieben, aber auf meine Antwort vom 20.08.2015 hatte ich von Ihnen bisher noch keine Reaktion erhalten.
Der mittlere Absatz in Ihrem u. a. Schreiben ist sehr Interessant. Dort schreiben Sie, dass Ihre Mitarbeiter generell Ihr Unternehmen repräsentieren und dass Sie deshalb auch grundsätzlich zu Zusagen stehen, die von Ihren Mitarbeitern getroffen wurden. Wenn Sie wirklich zu den Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen würden, dann hätten Sie längst auf mein ebenfalls u. a. Schreiben bzw. Angebot vom 20.08.2015 geantwortet. Bei einem heutigen (31.08.2015) Gespräch, das ich mit zwei Mitarbeiter von Ihnen gleichzeitig führen durfte, teilten Sie mit, dass Ihr Mitarbeiter Ihnen gegenüber eidesstattlich versichert, dass er nicht gesagt habe, dass die Kündigung in der Postabteilung gefunden wurde. Mir gegenüber will er das aber nicht versichern? Zudem sagten Sie, dass Ihnen die Aussage meiner Schwester als Nachweis nicht ausreicht, wegen Befangenheit. Das ist schön und gut, aber Ihre Ablehnung, die Aussage der Zeugin als eidesstattliche Versicherung zu akzeptieren, ist umso erstaunlicher. Die von Ihnen bei dem heutigen Gespräch angesprochene Fürsorgepflicht für Mitarbeiter wird nach hinten losgehen. Ihre Bemerkung, dass es sich bei der Aussage des Mitarbeiters eventuell um ein Missverständnis handeln könnte, möchte ich bei insgesamt 3 Telefonaten nicht kommentieren. Ich möchte Sie hiermit erneut bitten, Strafanzeige gegen mich zu erstatten. Dann wird sich herausstellen, wer hier die Unwahrheit sagt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Noch-Kunde
Am 20.08.2015 schrieben Klickenergie, dass sie zwischenzeitlich den gesamten Vorgang zu der Kündigung geprüft, den E-Mail Verlauf gesichtet und mit allen involvierten Mitarbeitern gesprochen hätten. Sie hätten erneut von ihrer Poststelle und nachgelagerten Stellen prüfen lassen, ob ihnen meine Kündigung vorläge, was jedoch nicht der Fall sei.
Sie schrieben weiterhin, dass sie die gesamte Situation bedauern, zumal eine rechtzeitig (spätestens am 30.06.2015) abgesendete E-Mail oder ein Fax vollkommen ausreichend gewesen wäre, um eine wirksame Kündigung sicher zu übermitteln. Dies helfe jedoch zum jetzigen Zeitpunkt weder mir noch Ihnen weiter.
Ebenso wenig, wie der Umstand, dass ich erst gut 7 Wochen nach Versand des Kündigungsschreibens am 11.08.2015 bei ihnen nachfragte hätte, wann ich eine Bestätigung erhalten würde. Klickenergie schreibt weiter, dass zu diesem Zeitpunkt eine Vertragslösung zum 31.07.2015 rein technisch bereits nicht mehr möglich gewesen wäre.
Auch der von mir angegebenen Poststreik zum Versandzeitpunkt meiner Kündigung als mögliche Erklärung für eine nicht erfolgte Zustellung, helfe in der aktuellen Situation nicht weiter.
Generell würden die Mitarbeiter das Unternehmen repräsentieren, weshalb sie auch grundsätzlich zu Zusagen, die von ihren Mitarbeitern getroffen wurden, stehen würden, auch wenn ihnen dadurch Nachteile entstünden, die sie von Gesetz wegen, nach vereinbarten AGB oder den ohne Weiteres nachvollziehbaren Umständen nicht hätten.
In der aktuellen Situation hätten sie jedoch das Problem, dass die Informationen ihrer Mitarbeiter einheitlich nicht mit meinen Angaben übereinstimmen würden. Insbesondere gibt Herr H* an, zu keinem Zeitpunkt geäußert zu haben, dass meine Kündigung vorläge und eine Beendigung meines Vertrags zum 31.07.2015 möglich gewesen sei.
Da die Nachweispflicht des Zugangs einer Kündigung beim Versender der Kündigung liege, und aktuell genau gegensätzliche Angaben gemacht werden, bitten sie um Verständnis, dass sie ohne Nachweis über die nach meinen Angaben von Herrn H* getroffene Zusage den Vertrag nicht vorzeitig auflösen werden.
Sofern ich Ihnen Nachweise über die Zusage erbringen könnte, wären sie aus Kulanz bereit einem Lieferantenwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Aussetzung der bestehenden Vertragsbindung bis 31.07.2016 zuzustimmen. Auch ohne den Nachweis, dass meine Kündigung übermittelt wurde.
Meine Antwort vom 20.08.2015
„Sehr geehrter …,
wenn Ihr Mitarbeiter, Herr H* Ihnen jetzt gegenüber angibt, dass er nie geäußert habe, dass meine Kündigung vorliegt und in der Postabteilung gefunden wurde, dann sagt er die Unwahrheit. Wenn er seine vorgenannte Aussage mir gegenüber schriftlich an Eides statt versichert und die Aufzeichnungen der beiden Telefonate mit ihm vom 12.08.2014 freigibt, ziehe ich meine Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Energie und bei ReclaBox zurück. In diesem Fall werde ich gegen Ihre beiden Mitarbeiter straf- und zivilrechtlich vorgehen.
Die beiden Gespräche wurden in Anwesenheit der Zeugin mit einem Smartphone aufgezeichnet. Die Zeugin hat alles mitbekommen. Erst nach Rücksprache mit seiner Vorgesetzten Frau D* vom 13.08.2015 hat Herr H* seine Aussagen revidiert. Sie ist nun mal seine Chefin.
Ich erwarte den Lieferantenwechsel zum besprochenen und beantragten Termin vom 09.09.2015.
Mit freundlichen Grüßen“
„Sehr geehrter Herr …,
die gewünschten Änderungen für Ihre Zahlungsweise haben wir umgesetzt.
Bitte überweisen Sie Abschläge und Rechnungsbeträge auf unser unten genanntes Konto. Da uns durch diese Zahlungsweise ein Mehraufwand entsteht, erheben wir zusätzlich eine Pauschale von 5,- € pro Monat.
Diese Pauschale entfällt, wenn Sie als Zahlungsart in Ihrem Kunden-Login Bankeinzug auswählen.
…
Bitte nehmen Sie dieses Schreiben zu Ihren Unterlagen, es ist fester Vertragsbestandteil.
Sie haben noch Fragen und keine Antwort in Ihrem Online Kunden-Login gefunden? Senden Sie uns einfach eine E-Mail aninfoklickenergie.de - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
KlickEnergie GmbH & Co. KG“
Ich berufe mich immer noch auf den telefonisch bestätigen Eingang meiner Kündigung vom 19.06.2015. Die Firma KlickEnergie blockiert immer noch meinen Wechsel zu einem anderen Gaslieferanten und zwingt mich, ihr Gas gegen meinen Willen zu nutzen. Ich werde zukünftige Gaslieferungen der Firma nicht bezahlen und bitte aus diesem Grund die Firma KlickEnergie um Folgendes.
a: Strafanzeige zu erstatten wegen der getätigten Aufzeichnungen
b: Klage zu erheben auf Zahlung der vermeintlich bestellten und aufgezwungenen Gaslieferungen
c: den beantragten Lieferantenwechsel endlich zuzustimmen
1. Da Sie mit Ihren Beweisen sehr dünn aufgestellt sind, sparen Sie sich lieber den weiteren Ärger. Eine Gerichtsverwertbarkeit der Beweise in Verbindung mit dem Risiko hierbei nicht zu obsiegen, ist leider in Ihrem Fall gegeben. Buchen Sie das Thema als schlechte Erfahrung mit einem offensichtlich nicht sehr seriös wirkenden Energielieferanten.
2. Kündigen Sie gleich per Einschreiben mit Rückschein zum nächst möglichen Termin und setzen Sie eine Frist zur Kündigungsbestätigung. Stecken Sie die Kündigung vor den Augen des Postbeamten/in den Briefumschlag und bitten diesen/diese als eventuelle Zeuge zu agieren. So kann dieses Energieunternehmen nicht behaupten, es hätte lediglich einen leeren Briefumschlag erhalten. Ist zwar irgendwo vollkommen überzogen, aber ich würde dieser Firma nicht mehr trauen.
3. Ändern Sie den Status der Beschwerde bei RB in dauerhaft nicht gelöst.
4. Achten Sie genau auf die jeweilige Einhaltung der Vertragsgrundlagen gem. AGB. Bei schuldhaften Verhalten insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Schlussrechnung gehen Sie den Weg über die Schlichtungsstelle. So können Sie ggf. sogar noch eine kleinen Genugtuung erlangen. Glauben Sie mir, solche offensichtlich unseriösen Energieunternehmen bieten irgendwann eine Angriffsfläche, die Sie dann nutzen können.
5. Tief durchatmen. Ärger runterschlucken
Ich hatte meinen Kommentar vom 23.09.2015, 10:03 Uhr mit den 3 angebotenen Optionen noch am selben Tag auch als E-Mail an die Firma KlickEnergie GmbH & Co. KG geschickt.
Es ist bezeichnend, dass ich hierzu bis heute keine Reaktion erhalten habe :(( (