Durch billigfluege.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 472 Views | 04.10.2015 | 15:34 Uhr
geschrieben von Wolfgang Illies

billigfluege.de (Schaan)

ABZOCKE mit Servicepauschale und aufgenötigten Versicherungen

Bestell-/Kundennummer: 20153-7Kobf.de

Nachfolgend berichte ich über Negativerfahrungen mit den Geschäftspraktiken und dem Kundenservice der Firma RMK billigfluege.de GmbH. Eine eigentlich harmlose Online-Flugbuchung hat zu einer intensiven rechtlichen Diskussion mit dem Kundenservice geführt, sodass ich gezwungen war, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser konnte mir mit einem Hinweis auf die gesetzlichen Widerrufsrechte (auf die billigfluege aus nachvollziehbaren Gründen nicht aufmerksam macht; hierdurch verlängert sich die Frist für die Kunden auf 1 Jahr) bei Fernabsatzgeschäften entscheidend weiterhelfen.

SCHLAGWORTE

Wer ähnliche Sorgen und Probleme mit ähnlichen Firmen wie der RMK billigfluege.de GmbH hat, kann sich mit mir in Verbindung setzen und ich benenne gerne meinen Anwalt.
Folgendes war passiert:
Im Frühjahr wollte ich einen Flug nach Korsika buchen und habe mich dafür entschieden, auf das Onlineangebot von billigfluege.de zurückzugreifen. Nachdem ich einen passenden Flug gebucht (nach Ablehnung von unzähligen zusätzlich angebotenen Versicherungen) und auch gleich per Kreditkarte bezahlt hatte, stellte sich heraus, dass bei der Buchung nicht erkennbare Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt worden waren, die auch durchaus erheblich waren (rd. € 120,00 bei € 750,00 Flugpreis; Gebühr war bei Buchung nicht angegeben, jedoch wer macht überall screenshots?). Auf Anraten meines oben genannten Rechtsanwalts habe ich meine Buchung daraufhin ordnungsgemäß unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen widerrufen. Dieser Widerruf wurde durch billigfluege.de jedoch nicht anerkannt. Hierbei hat sich billigfluege.de auf nicht mehr aktuelle Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch berufen. Mein dementsprechender Hinweis wurde nicht weiter kommentiert. Schließlich habe ich meine Kreditkartenfirma angewiesen, den Betrag zurückzubuchen. Mit dem erhaltenen Geld habe ich dann bei einem anderen Anbieter einen Ersatzflug gebucht. Hierüber war billigfluege.de natürlich nicht erfreut und hat angedroht, gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten. Hierzu ist es jedoch bis heute nicht gekommen. Sollte ich verklagt werden, wird mein Rechtsanwalt diesen Fall gerne weiter bearbeiten.

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Ich kann nur zu äußerster Vorsicht raten, wenn bei dem genannten Anbieter Reisen gebucht werden sollen.

P. S. billigfluege.de gehört zur UNISTER-Gruppe (auch fluege.de; ab-in-den-urlaub.de) und hier sind verschiedene Urteile gegen die Gruppe anhängig und so weit ich weiss laufen auch noch staatsanwaltliche Ermittlungen

Siehe auch: www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html

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Meine Forderung an billigfluege.de: Aufklärung über das Rücktrittsrecht; Verzicht auf Abzocke-Service-Pauschalen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.10.2015 | 17:31
Firmen-Antwort von: billigfluege.de
Abteilung: Medienteam

Sehr geehrter Herr Illies,

wir bedauern Ihre Vorwürfe. Leider müssen wir feststellen, dass Sie den Vorgang verzerrt und falsch darstellen.

So behaupten Sie, dass Sie Ihre Buchung auf Grund einer nicht erkennbaren „Bearbeitungsgebühr“ wiederrufen hätten. Das ist schlichtweg falsch. Wie in aller Regel bei der Vermittlung von Flugtickets in einem Reisebüro haben Sie zwei Verträge geschlossen: Ein Flugbeförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und ein Vermittlungsvertrag mit dem Flugvermittler RMK billigfluege.de GmbH. Diese Service Fee stellt ein Entgelt des Vermittlers für die Erbringung der Vermittlungsleistung dar. Diese Service Fee wurde nach Ihrer Auswahl des Zahlungsmittels auch transparent ausgewiesen. Wir lieferten Ihnen einen kompletten Überblick über die anfallenden Leistungen und Kosten (Flugpreis, Flugsteuer, Service Fee). Dies ist üblich und auch in Ihrem Fall nachweisbar. Korrekt ist Ihre Annahme, dass die Vermittlung eines Flugtickets in aller Regel nicht kostenfrei erfolgen kann.

Weiter behaupten Sie, RMK billigfluege.de GmbH unterlässt es Ihrem Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht aus Fernabsatzrecht für Flugbeförderungen zu unterrichten. Flugbuchungen könnten problemlos widerrufen werden.

Das ist schlichtweg falsch. Flugtickets sind im bildlichen Sinne eine verderbliche Ware, für die just dieses Gesetz keine umfassende Anwendung finden kann. Juristisch korrekt heißt das: Die Vorschriften zum Fernabsatzwiderrufsrecht finden auch nach der Gesetzesänderung gem. § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB auf Flugbeförderungsverträge keine Anwendung. Ganz exakt finden Sie im Fernabsatzgesetz folgende Klausel: „Von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels ist nur § 312a Absatz 1, 3, 4 und 6 auf folgende Verträge anzuwenden: …Verträge über die Beförderung von Personen, …“ Damit konnten Sie den Flugbeförderungsvertrag nicht nach Regelungen des Fernabsatzrechts widerrufen.

Zudem schreiben Sie, die RMK billigfluege.de GmbH verfolgt nicht ihre Schuldner.

Richtig ist, dass wir einigen Fällen aus Kulanz von einer gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche absehen. Sie dürfen, auch in Ihrem speziellen Fall, davon ausgehen, dass dies generell nicht der Fall sein kann. Wie immer in der privaten Wirtschaft, muss jeder Kunde, der das geschuldete Entgelt für die Flugvermittlung und Flugbeförderung nicht erbringt, mit einer konsequenten Geltendmachung der Ansprüche rechnen. Dies sind wir unseren treuen und zufriedenen Kunden schuldig, die unschwer Interesse daran haben, just Ihre Leistung per Umlage mitzubezahlen.

Uns ist es wichtig, Ihre Behauptungen korrekt darzustellen. Wir bitten Sie sehr, derartig falsche Anschuldigungen in Zukunft zu unterlassen. Zugleich erwarten wir Ihr Verständnis, dass wir uns just in diesem Fall leider auch weitere juristische Schritte vorbehalten müssen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.10.2015 | 21:32
von Wolfgang Illies noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.10.2015 | 22:44
von Wolfgang Illies endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ausschweifende Antwort von billigfluege spricht für sich: Wer die BGB-Paragraphen nachsehen möchte: www.buzer.de (kostenlos).
Entgegen meinem bisherigen Schriftverkehr werden diesmal aktuelle Gesetzesstellen zitiert.
Bitte einfach sehr vorsichtig mit dieser Gesellschaft sein. Mich hat dieser Geschäftskontakt sehr viel Zeit gekostet und dazu gebracht, bei neuen Anbietern bei reclabox.com nachzusehen. Mein Beitrag ist leider nur einer von vielen zu billigfluege.




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