Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 476 Views | 28.01.2016 | 10:25 Uhr
geschrieben von Frank Dohrmann

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Fragwürdige Strompreiserhöhung zum 2. Vertragsjahr

Bestell-/Kundennummer: 01712300 / Vertragsnummer: 1821781

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit großer Verwunderung musste ich nun mit der zweiten Jahresabrechnung der Firma ExtraEnergie, Neuss, zur Kenntnis nehmen, dass mir mit der unten abgedruckten e-mail vom 29.09.2014 eine 14,3%! Preiserhöhung angekündigt wurde.

Während das unten stehende Schreiben insgesamt auf mich den Anschein machte, dass es um Netzentgelte und ähnliche nicht direkt Strompreis-relevante Themen geht, verbirgt sich der fragliche Satz zur Preiserhöhung erst weit unten im Schreiben und lautet:

"Wir werden uns aber auch darüber hinaus in Ihrem Interesse dafür engagieren, die regulierten Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.12.2014 umlegen. Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 28,79 Cent/kWh. Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich nicht. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 31.10.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. "

Ich gebe aufrichtig zu, dass ich mich von dem Charakter der e-mail habe täuschen lassen und nicht davon ausging, dass mir hier eine Strompreiserhöhung ins Haus kam. Vielmehr hatte ich den Anschein, es ginge nur um nicht Anbieter-relevante Kostenentwicklungen, weil in dem extram wortreichen Schreiben von der EEG-Umlage etc. die Rede war und nicht von der Erhöhung des Strompreises durch den Anbieter. Aus diesem Grunde habe ich die e-mail damals nicht zuende gelesen, weil ich davon ausging, dass es sich nicht lohnt sich mit Kostensteigerungen zu befassen, die letztlich alle Anbieter treffen und keine originäre Preiserhöhung meines Anbieters darstellen.

In der Rückschau hat das Schreiben deshalb für mich persönlich den Charakter einer Kundentäuschung.

Hinzu kommt, dass die Preierhöhung auf den Tag genau erst ab dem zweiten Abrechnungszeitraum griff, ich also keine Gelegenheit hatte ihr Auswirkungen in der ersten Abrechnung zu sehen. Des Weiteren bin ich persönlich der Meinung, dass die Anbieter verpflichtet werden müssten Schreiben zu Preiserhöhungen postalisch zuzustellen, denn ein solches Schreiben gehört sich nicht per e-mail.

Sowohl die Art des Schreibens als auch die bemerkenswerte Terminierung der Preiserhöhung führen nun dazu, dass ich für das zweite Abrechnungsjahr weit über dem üblichen Strompreis zahle soll und mich aktuell sogar noch für das dritte Abrechnungsjahr gebunden fühlen soll.

Ich fordere daher die Preiserhöhung zurück und fordere auch für den aktuellen und dritten Abrechnungszeitraum den nicht erhöhten Preis zur Abrechnung zu bringen.

Andernfalls entsteht für mich der Anschein, dass der Neukundenbonus nur das Lockangebot war, um hinterher umso fragwürdiger zur Kasse gebeten zu werden.

Sollte Extraenergie auf meine Beschwerde nicht reagieren, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Bester Gruß

FD

Anlage: Oben erwähnte e-mail vom 29.09.2014:

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Marke extraenergie! Mit mehr als einer Million zufriedener Kunden zählt die ExtraEnergie GmbH zu den am schnellsten wachsenden Energieunternehmen in Deutschland. Unseren Erfolg verdanken wir Ihnen und Ihrem Vertrauen in uns. Unser Ziel ist es, den Service und die Konditionen für unsere Kunden kontinuierlich zu verbessern und Sie stets auf dem Laufenden zu halten. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie daher über Preisanpassungen und aktuelle Strommarktentwicklungen informieren.

Ein viel diskutiertes Thema im deutschen Strommarkt ist die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende. Bei der Umsetzung der Energiewende, so betont Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, soll das Zieldreieck nicht außer Acht gelassen werden: Die Energievorsorgung soll „sicher, sauber und bezahlbar” gestaltet werden. Insbesondere die von der Regierung gewünschte Bezahlbarkeit von Energie bleibt hierbei allerdings auf der Strecke. Ein eindeutiger Indikator ist dabei die Anhebung der EEG-Umlage für das Jahr 2014 auf einen neuen Rekordwert in Höhe von 6,24 Cent je Kilowattstunde. Dies bedeutet abermals einen Anstieg der Stromkosten für den deutschen Endverbraucher. Im Jahr 2013 zahlt ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh 185 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für die Ökostrom-Förderung, die in den Strompreis einfließt. Durch den weiteren Anstieg der Umlage werden es im Jahr 2014 knapp 220 Euro werden. Die Förderkosten betragen aktuell rund 20 Milliarden Euro pro Jahr, die letztendlich von den Stromkunden bezahlt werden. Sehr viele Unternehmen, die einen besonders hohen Energieverbrauch zu verzeichnen haben, sind von der EEG-Umlage befreit. Diesen Anteil müssen die Verbraucher und Gewerbetreibende mitbezahlen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird durch diese Befreiung entscheidend gestärkt. Gerade die deutsche Wirtschaftsstärke hat Deutschland durch die Weltwirtschaftskrise geholfen. Bei einer Aufhebung der Befreiung ist jedoch mit einer Abwanderung der Unternehmen zu rechnen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland deutlich benachteiligen würden. Arbeitslosigkeit und eine verminderte Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wären die Folge. Diese Aspekte lassen eine gewünschte Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als unwahrscheinlich erscheinen. Für den deutschen Stromkunden bedeutet dies allerdings einen weiteren Anstieg seiner Stromkosten.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

www.tagesschau.de/inland/koalitionsverhandlungen-energie100.html

www1.wdr.de/themen/politik/energiewende276. html

www.welt.de/wirtschaft/energie/article121621919/Ende-der-EEG-Privilegien-gefaehrdet-eine-Million-Jobs.html

www.wdr2.de/aktuell/interviewkraft102.html

Der zweite zu beachtende Aspekt des für die Energiewende zu wahrenden Zieldreiecks, ist eine saubere Energieversorgung. Hierfür werden zahlreiche Windkraftanlgen und Offshore-Windparks gebaut. Im August 2013 wurde beispielsweise der größte deutsche Offshore Windpark „BARD Offshore 1” ca. 100 km vor Borkum eröffnet. Mit 80 Windkraftanlagen verfügt der in 40 m Wassertiefe stehende Hochsee-Windpark über eine Leistung von 400 Megawatt. Der Ausbau von Windkraftanlagen auf hoher See, ist jedoch mit enormen Kosten und Risiken verbunden, woraus die sogenannte Offshore-Haftungsumlage resultiert, die seit dem 01.01.2013 wirksam ist. Netzbetreiber sind demnach berechtigt, die Aufwendungen für geleistete Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letzverbrauchern geltend zu machen. Die Investitionen in Millionenhöhe werden somit auf den Endverbraucher umgelegt. Für das Abrechnungsjahr 2014 wird für den Energiekunden die Offshore-Haftungsumlage mit 0,25 Cent je kWh ausgewiesen. Auch diese Umlage trägt zu der Höhe Ihrer Stromkosten bei.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=591076.html

www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/4-2-millionen-euro-fuer-den-netzausbau-id3974001.html

www.eeg-kwk.net/de/Offshore-Haftungsumlage-2014.htm

Insgesamt wirken eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren auf die Preisentwicklung der Energiepreise ein: die Preisentwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten, die Entwicklung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem Dollar, die Kostenentwicklung bei inländischen Produktionsfaktoren, staatliche Eingriffe, Auflagen sowie die jeweiligen Marktbedingungen. Durch die Liberalisierung der Märkte im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung haben sich vor allem in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Als weitere wesentliche Einflussfaktoren für die angespannte Situation im Energiemarkt lassen sich witterungsbedingte Probleme nennen. Der Hochsommer 2013, mit Temperaturen von bis zu 40 Grad, ließ Deutschland dieses Jahr schwitzen und die Klimaanlagen auf Hochtouren laufen. Und während die Sonne wolkenlos am Himmel schien, standen die Windräder still. Sogar an der Küste in den Offshore-Parks, herrschte Flaute. Demzufolge wurden teilweise nur 30% der üblichen Gigawattstunden Windstrom ins Netz gespeist. Ein EnBW-Sprecher erklärte, dass die geringere Menge durch zusätzliche Ankäufe an der Strombörse ausgegeglichen würden, wodurch die Nachfrage und damit der Preis für den Endverbraucher steigt.

Für weitere Informationen gehen Sie bitte auf:

www.t-online.de/wirtschaft/energie/versorgerwechsel/id_64655686/strompreise-steigen-an-der-boerse-wegen-zu-wenig-sommerwind.html

de.reuters.com/article/germanyMktRpt/idDEL6N0FP2NT20130719

Als Folge der stark schwankenden Entwicklungen im Energiemarkt und dem dadurch bedingten Aufwärtstrend der Preisentwicklung, werden Sie als Kunde leider immer weiter belastet. Als Energieanbieter bemühen wir uns, unsere Kunden so gut wie möglich vor Preiserhöhungen zu schützen. Allerdings sind uns als Lieferant bei vorgegebenen Kosten leider oft die Hände gebunden. Derzeit engagieren wir uns in Kooperation mit einigen politischen Parteien stark dafür, eine Reduzierung der Umlagen herbeizuführen.

Wir werden uns aber auch darüber hinaus in Ihrem Interesse dafür engagieren, die regulierten Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.12.2014 umlegen. Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 28,79 Cent/kWh. Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich nicht. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 31.10.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.

Die bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unverändert bleiben. Ihre aktuellen Abschläge basieren auf dem geschätzten Verbrauch und den oben genannten Konditionen und Preisen. Wenn der Verbrauch sich erhöht oder verringert, werden entsprechende Korrekturen spätestens in Ihrer jährlichen Rechnung vorgenommen.

Abschließend ist festzuhalten, dass Ihr Energiepreis zu 70% aus gesetzlich vorgegebenen und regulierten Kosten besteht. Wir als unabhängiger Energieanbieter sind stets bestrebt, die wenig verbleibenden Stellschrauben zu Ihrem Vorteil zu drehen. Nichtsdestotrotz müssen Verbraucher aufgrund der höheren Steuern, weiteren Abgaben und neuen Umlagen immer mehr für Strom bezahlen. In diesem Jahr erreicht der staatliche Anteil an den Stromrechnungen abermals einen neuen Rekordwert. Neben der bereits erwähnten EEG-Umlage sowie der Offshore-Umlage wird die durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzierte Strommenge mit der KWK-Umlage gefördert. Die Netzbetreiber zahlen für den eingespeisten KWK-Strom einen vom Anlagentyp abhängigen Zuschlag und eine Vergütung. Das KWKG regelt weitere Förderungen von hocheffizienten Anlagen. Mit dieser Umlage sollen die Kosten zur Erhaltung, Modernisierung und zum Ausbau der Anlagen gedeckt werden. Die abzuführende Umlage steigt im Jahr 2014 um 41 % im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2013.

Ein weiterer Faktor, der auf die Strompreisrechnung einwirkt, kann in der für Letztverbraucher eingerichtete Möglichkeit zur Zahlung eines individuellen Netzentgeltes gem. §19 Abs. 2 StromNEV identifziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Einnahmen entgehen den Verteilnetzbetreibern Erlöse. Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, diese entgangenen Erlöse den Betreibern von Verteilernetzen zu erstatten und legen diese als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher um (§ 19-Umlage).

Eine weitere zu nennende Abgabe ist die sogenannte Umlage für abschaltbare Lasten. Abschaltbare Lasten sollen die stark schwankende Energieversorgung der erneuerbaren Energien ausgleichen und so zur Aufrechterhaltung der Netz- sowie Systemsicherheit beitragen. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Übertragungsnetzbetreibern auf alle Endverbraucher umgelegt. Auch für die kommenden Jahre wird bezüglich der Steuern und Abgaben ein stetiger Aufwärtstrend erwartet.

Für weitere Informationen gehen Sie bitte auf:

www.eeg-kwk.net/de/KWK_Verfahrensbeschreibung_und_Umsetzungshilfen.htm

www.eeg-kwk.net/de/Paragraph-19-Umlage.htm

www.amprion.net/%C2%A719-stromnev

www.bundestag.de/dokumente/analysen/2013/Der_Strompreis_fuer_Haushaltskunden_und_seine_Bestandteile.pdf

Lieber Kunde, hiermit haben wir Sie über die aktuellen Ereignisse am Strommarkt sowie unsere diesbezüglich getroffenen Maßnahmen informiert. Wir freuen uns, Sie als zufriedenen Kunden auch in Zukunft beliefern zu dürfen.

Mit freundlichem Gruß

extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Postfach 974
09009 Chemnitz
www.extraenergie.com

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Ich fordere die nicht korrekt bzw. sogar täuschend kommunizierte Preiserhöhung zurück und fordere auch für den dritten Abrechnungszeitraum einen unveränderten Preis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2016 | 14:26
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Dohrmann,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bedauern Ihren Anlass zur Beschwerde. Ihr Anliegen haben wir bereits an unsere Fachabteilung weitergeleitet, welche sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


09.02.2016 | 21:51
von Carsten Wieneke | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Dohrmann,

diese Art Preiserhöhungen sind nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf unwirksam.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-um-preiserhoehung-beendet

Ich wünsche Ihnen die nötige Gelassenheit.

Viele Grüße
C. Wieneke

15.03.2016 | 22:27
von Frank Dohrmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat meine Beschwerde gut verstanden und vorbildlich reagiert.

Bester Gruß

Frank Dohrmann




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!