DHL (Bonn)
Dhl erfüllt Vertrag nicht und hat keinen Kundenservice
Bestell-/Kundennummer: Verlustmeldung Paketsendung Vorgangsnummer 1-1770244431 / Fristse
Nachdem ich das unten aufgeführte Schreiben an den Kundenservice gemailt habe, gab es lediglich eine Antwort. "Bitte schicken sie uns die Nachweise im Original nochmal, aber nicht digital." Ich habe daraufhin mehrfach telefonisch und auch schriftlich erklärt, warum ich nicht erneut senden kann/werde. Nicht nur meine Paketsendung ist abhanden gekommen, sondern auch die Originalnachweise über den Paketinhalt befördert ebenfalls mit der Post.
Auf meine emails vom 25.01. und 03.02.16 wurde garnicht mehr geagiert.
Nun wende ich mich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden.
Hat hier jemand den Anspruch, den ersten Platz in der Sevicewüste Deutschland zu belegen?
Hier das Anschreiben an DHL nach unzähligen Telefonaten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich mich zum wiederholten Mal an Sie wenden, da trotz Zusagen, keine Erstattung erfolgt ist.
Hier der Verlauf zur Verlustmeldung:
Paket aufgegeben am 28.11.15 Sendenummer129932463403 Empfänger N. G (online aufgegeben)
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Verlustmeldung am 08.12.15
Ihr Schreiben, welches bei mir per Post eingegangen ist, wurde von mir am 17.12.15 mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen
ebenfalls per Post zurückgesendet (sh. Kopien in der Anlage)
Beschwerde telefonisch am 06.01.16, da keinerlei Reaktion erfolgte.
Der Mitarbeiter versprach mir, einen Dringlichkeitsvermerk einzutragen.
Bei diesem Gespräch habe ich meine Emailadresse und Telefonnummer erneut angegeben, damit
ich schnellstmöglich kontaktiert werden kann. Nichts ist bis heute passiert. Heute ist der 20.01.16!
Hey liebe Leute, es geht hier um knapp 20,- EUR Erstattung, da die Post den bezahlten Auftrag
nicht korrekt ausgeführt hat (genaue Kostenaufstellung sh. Anlage, Betrag mit Auslagen 18,92 EUR).
Meine Geduld ist am Ende. Wenn ich bis kommenden Montag (26.01.16) nichts Positives von Ihnen höre
oder der Betrag bei mir eingeht, dann sehe ich mich
gezwungen, die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu übergeben.
Mit freundlichen Grüßen