1005 Views | 07.11.2016 | 15:41 Uhr
geschrieben von Dominik Wegner

Aral AG (Bochum)

Aral eignet sich 150 Euro von Kunden an und erteilt Hausverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

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4 Bilder

in der Aral Station Zülpich herrschen schon komische Zustände.
In der Nacht vom 04. auf den 05.10.2016 spielte ich an einem Spielautomaten in der Aral (vom Verkaufsraum aus gesehen der letzte Spielautomat).
Ich freute mich riesig, als da stand, dass ich 175 Euro gewonnen habe.
Als ich Auszahlung drückte, kam nur kein Geld aus dem Automat. Die Angestellte Frau W. sagte mir, ich müsse am nächsten Tag wieder kommen, um das Geld abzuholen.
Dies wollte ich auch tun und der Mitarbeiter Hausmeister "D." (Freund der Inhaberin Frau A. Z.) sagte mir, er müsse wohl erst den Automaten auslesen und ich könnte das Geld am 01.11.2016 abholen. Da fragte ich ihn, ob es sein ernst sei und er erwiderte - Zitat: "Geh mir nicht auf die Eier wegen deinen paar Kröten".
So geht man mit Kunden um.
Dann fragte ich, ob ich es jetzt noch einklagen müsse und er erwiderte nochmals - Zitat: "Das war es, du hast Hausverbot. Am ersten kommst dein Geld holen und dann will ich dich hier nicht mehr sehen".

SCHLAGWORTE

Sehr, sehr kundenfreundlich, diese Aral-Station in Zülpich auf dem Gelände der Firma Kuttenkeuler GmbH.
So gestern, am 01.11.2016, war keine Chefin oder Freund der Chefin in der Aral-Station, da Feiertag war. Heute, 02.11.2016, rief ich dort an und Frau A. Z, sagte mir, dass ich mein Geld holen kommen könne.
Um circa 15:30 Uhr traf ich an der Aral-Station Zülpich ein und Frau A. Z. kam auch zu mir, aber nicht mit 175 Euro, sondern mit 24 Euro und noch ein paar kleine. Also sagen wir 25 Euro. Rund 150 Euro zu wenig.
Ich fragte nach dem Restbetrag und nun kommt der Hammer.
ACHTUNG, nun die Erklärung:
Der Automat wurde ausgelesen und die Kasse stimmte. Es wurde angeblich kein Gewinn angezeigt. Die knapp 25 Euro lagen im Automaten, sagte sie.
Dann fuhr sie fort mit einer Dreistigkeit wie ich finde.
Zitat: "Sie wissen ja, dass sie Hausverbot haben, also halten sie sich dran und außerdem wenn sie nochmals bei der Aral Beschwerde einreichen, dann zeige ich sie wegen Betruges an."
Nur dumm, dass die Angestellte J. W. auch mitbekam, dass ich eine erhebliche Summe gewonnen hatte. Nicht nur, dass die Aral-Station in Zülpich es nötig hat, 150 Euro zu unterschlagen, kommt noch die Androhung einer Anzeige hinzu, falls nochmals schlechte Kritik an ihr oder ihrer Aral-Station von mir verübt wird.
Eine sehr kundenorientierte Aral-Station.
Und nun warte ich auf meine Anzeige. Viel Glück, Frau Z., mit ihrem Lebensabschnittsgefährten (D.)
So, als ob das noch nicht reicht, musste ich feststellen, dass dieser Spielautomat, an dem ich gespielt habe, nun weiter in Betrieb ist, obwohl seit 31.10.2016 die Zulassungsnummer für die BRD abgelaufen ist. (Siehe Bilder)

Was sagen sie zu diesem Fall?

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Meine Forderung an Aral AG: Ich fordere meine 150 Euro. Dazu eine Entschuldigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


07.11.2016 | 19:33
von Melanie Wagner | Regelverstoß melden
Hallo,
haben Sie denn einen Beweiss aufgezeichnet, dass dieser Gewinn tatsächlich existiert?
Also einen neutralen Zeugen oder eventuell ein Bild mit Ihrem Handy?

14.11.2016 | 15:52
von Dominik Wegner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.11.2016 | 09:43
von Dominik Wegner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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