voxenergie GmbH (Berlin)
Sonderkündigungsrecht
Bestell-/Kundennummer: 8790113130
Vox verweigert sonderkündigungsrecht
ich habe im September Antrag auf Stromanbieterwechsel bei voxstrom gestellt; vereinbarter Arbeitspreis 21,49 c/kwh; jetzt im November bekomme ich schreiben dass Tarif um 3 cent erhöht wird, wegen Eegumlage, Netzentgelte etc; daraufhin habe ich schriftlich gekündigt, da mir laut Gesetz bei jeder Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht zusteht; bis jetzt keine Antwort; ich habe mit voxstrom schließlich telefoniert und man hat mir gesagt dass wegen Umlagenerhöhung kein Sonderkündigungsrecht besteht; die vox Agb ist so gehalten, dass auch kein Jurist schlau aus ihnen wird; was soll ich jetzt machen; Rechtsanwalt einschalten?
15.12.2016 | 12:28
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.
Aufgrund der kürzlich geführten Korrespondenz haben wir den Vertrag rein aus Kulanz zum 31.12.2016 beendet. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Falls, nebst der EEG-Umlage. nämlich nur ein einziger weiterer Preisbestandteil erhöht wurde, greift das Sonderkündigungsrecht sofort. Mit einer Ablehnung macht Ihr Anbieter sich in diesem Falle strafbar. Quelle:( https://www.stromsparer.de/stromvergleich/sonderkuendigungsrecht-strom/)
Sonderkündigungsrecht gilt in jedem Fall, wenn weitere Preisbestandteile angehoben werden.
Quelle: ( www.stromtip.de/rubrik2/20368/Steigende-EEG-Umlage-und-Sonderkuendigungsrecht.html)
Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Sie arbeitet unabhängig und neutral und wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt (§111b EnWG).
Quelle: ( https://www.schlichtungsstelle-energie.de/)