Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 244 Views | 10.01.2017 | 14:49 Uhr
geschrieben von Karin Luksch

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Paket gebucht, Paketpreis Vertrag nicht eingehalten

Habe ein 3200 KWh Paket bei ExtraEnergie gebucht für 656 Euro im Jahr. Per E-Mail kam Rechnung Abschlagszahlung 69 Euro ab Januar, das geht angeblich nur kalenderjährlich und für Dezember 2016 extra nochmal 60 Euro für drei Wochen.

Nach meinen Berechnungen wäre aber nur ein Anschlag von circa 55 Euro im Monat fällig. Bitte berechnen Sie die Abschläge nach Paketpreis. Der Verbrauch ist nun niedriger, da ich das Haus nicht mehr selbst bewohne und nur kurzzeitig an Feriengäste vermiete.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Abschläge nach Paketpreis berechnen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2017 | 10:41
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Luksch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Sie bezüglich Ihrer Abschlagszahlungen bereits separat kontaktiert.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.01.2017 | 03:37
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Frau Luksch,

das mit der Höhe der Abschlagszahlung (Jahrespreis / 12) sehe ich auch so.
Möglicherweise ist im Vertrag eine jährliche Steigerung vorgesehen, oder Sie haben vielleicht eine sogenannte 'versteckte Preiserhöhung' per Email erhalten.
Zu den versteckten Preiserhöhungen gibt es ein Urteil:
Aus dem Artikel der Vz-Sachsen vom 9.12.2015:
'Versteckspiel um Preiserhöhung beendet':
"Urteil gegen Energieversorger ExtraEnergie Preis­er­höhungen, die in Gestalt einer unbedeutend scheinenden E-Mail versendet werden, sind unwirksam. Das urteilte gestern das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger ExtraEnergie GmbH aus Neuss (Az. 12 O 177/14, nicht rkr.). ".

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker

p. s.: Bei unregelmäßigem, schwankendem Verbrauch sind Paketpreise
eigentlich nicht zu empfehlen.

08.02.2017 | 20:34
von Karin Luksch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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