Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 1187 Views | 03.01.2018 | 11:30 Uhr
geschrieben von David Ma.

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte und überhöhte Preisanpassung durch immergrün-energie

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer:21608021749 / KundNr:28205A1319

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Durch eine Verbraucherschutzseite habe ich erfahren, dass immergrün im Jahr 2017 die Preise angehoben hat ohne die Kunden ordnungsgemäß darüber zu informieren. Da ich von Ihnen nie eine E-Mail über Preiserhöhungen erhalten habe, loggte ich mich in Ihr Kundenportal ein und bin auf das Dokument „Preisblatt“ aufmerksam geworden? Hierbei geht es um ein Preiserhöhungsschreiben (um ca. 33%) vom 9.12.2016 mit Wirkung ab dem 1.9.2017. Dieses Schreiben regelt die Preise sehr weit im Voraus, obwohl es gerade einmal rd. 3 1/2 Monate nach Beginn der Stromlieferung erstellt wurde. Eine Mitteilung darüber, dass wir uns in einem Kundenportal anmelden müssen, haben wir von Ihnen zu keiner Zeit erhalten, weshalb ich mich erst lange nach dem 1.9.2017 registriert habe um lediglich den Stromstand anzugeben. Vertragsänderungen müssen mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden. Von Transparenz kann bei diesem Preiserhöhungsschreiben wohl keine Rede sein. Weiterhin zweifle ich die Rechtmäßigkeit des Umfangs der Preiserhöhung an. Eine Preissteigerung von rd. 33% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

David Matthies

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.01.2018 | 11:30
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr David Ma, vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.01.2018 | 11:35
von David Ma. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat mir nach Einschaltung der Schlichtungsstelle-Energie ein Sonderkündigungsrecht angeboten, verbunden mit einer Stornierung der Preiserhöhung.
Für die Zeit vom 01.09.17 bis zum Ende der Vertrages zahle ich den alten normalen Preis.

Ich hoffe das sich Immergrün in der Endabrechnung dann auch daran hält.

Beschwerde ist gelöst

Nochmals vielen dank. Ich habe hier tolle Unterstützung erhalten.


19.07.2018 | 22:43
von Anna Carl | Regelverstoß melden
Ich habe momentan genau das gleiche Problem mit immergrün energie. Vielen Dank für den Tipp mit der Schlichtungsstelle - ich habe sofort einen Antrag gestellt und warte nun auf Antwort.



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