Von FROESCH beantwortete Beschwerde. | 507 Views | 05.09.2018 | 13:42 Uhr
geschrieben von Jens Dirksen

FROESCH Germany GmbH (Mülheim-Kärlich)

Umzug: Doppelzahlung von Familie mit Baby ein Tag vorher genötigt

FROESCH Koblenz hat Zahlung von Umzug für Rechnung vom 10. August per Überweisung erbeten. Ein Tag vor Umzugstermin wurde zusätzlich Barzahlung von 1.079,00 Euro verlangt, da der französische Mutterkonzern dies fordere

10. August: FROESCH Koblenz stellt Rechnung von 1.079,00 Euro für Umzug. Bezahlung per Überweisung abgesprochen, als Beleg wird der Überweisungsbeleg des Kunden akzeptiert, Nachweis des Zahlungseingangs bei der Buchhaltung von FROESCH nicht erforderlich.

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10. August: Überweisung von 669,00 Euro; Valuta 11. August. 410,00 Euro Valuta 14. August.

10. /14. August: Überweisungsbelege an FROESCH geschickt, Empfang von Froesch bestätigt.

14. August abends: Der Geschäftsführer, Herr A. D. erklärt, dass er gemäß Weisung seines franz. Mutterkonzerns von mir die erneute Zahlung von 1.079,00 Euro verlangen müssen, obwohl die Überweisungsbelege korrekt seine. Er dürfe sich nicht an die Zusage seines Unternehmens halten.

Eine Beschwerde beim französischen Mutterkonzern ist erfolglos, da dieser sich weigert, die auf Deutsch geschriebene Zusage von FROESCH zur Kenntnis zu nehmen.

14. /15. August: Wir haben ein 2 Monate altes Baby und können nicht wohnungslos bleiben. Ich leihe mir von Freunden 1.079,00 Euro und übergebe das Geld am 15. dem Umzugsteam; dann erfolgt die Auslieferung.

16. August: Ich fahre zum örtlichen Umzugsunternehmen von FROESCH in Großenbeeren bei Berlin und hole mir die 1.079,00 Euro zurück. Plötzlich waren Zahlungseingangsnachweise nicht mehr nötig.

Fazit: Das Ganze war ein Spiel von FROESCH, vermutlich als Retourkutsche, da ich ungerechtfertigte Zusatzkosten um 280,00 Euro reduziert habe. 410,00 Euro nachträglicher Lagerkosten sind aber an mir hängengeblieben. Der Hauptgeschädigte ist der Kunde.

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Meine Forderung an FROESCH Germany GmbH: Offizielle Entschuldigung von Hrn. D. und von seinen französischen Vorgesetzten, die ihre Kompetenzspiele auf dem Rücken einer jungen Familie austrugen


Firma hat geantwortet nach 12 Monate nach 12 Monate
21.08.2019 | 17:07
Firmen-Antwort von: FROESCH Germany GmbH
Abteilung: Sales

Sehr geehrter Herr Dirkens,

leider haben wir erst jetzt erfahren, dass Sie auch über Reclabox eine Beschwerde über unser veröffentlicht haben. Daher hier jetzt noch einmal unsere Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde.

Ich habe mich intensiv mit dem Fall befasst und noch einmal den Hergang recherchiert. Alle Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellten sind normale Kosten, die bei einem Umzug anfallen können, wie beispielsweise Kosten für den Zoll und durch unvorhergesehene Zollbeschauungen entstehende Hafenlagerkosten etc. Diese Leistungen wurden auch bei Ihrem ursprünglichen Umzugsvertrag mit der Spedition in dem Herkunftsland exkludiert (da die Firma beispielsweise die genauen Kosten nicht vorab ermitteln konnte) und daher muss mit solchen nachträglichen Kosten gerechnet werden.

Leider viel in Ihrem Fall tatsächlich eine Containerkontrolle des Zolls an und darüber hinaus mussten wir mehrere Tage auf Rückmeldung des Zolls warten, worauf wir leider keinen Einfluss haben und wodurch letztendlich die teuren Haferlagerkosten von 410€ entstanden sind. Dies ist jedoch etwas, worauf wir keinen Einfluss haben und was wir nicht vorhersehen können. Es ist jedoch "normal".

Die "Doppelzahlung" kam dadurch, dass Sie den Restbetrag der offenen Rechnung erst 1 oder 2 Tage vor der geplanten Anlieferung per Überweisung veranlasst haben und bei uns noch kein Zahlungseingang vorlag. So kurz vor der Auslieferung reicht uns leider kein Überweisungsbeleg mehr aus, da wir hier keine Zahlungssicherheit mehr haben, falls beispielsweise die Überweisung vor Ausführung zurückgezogen wird. Damit wir die Lieferung dennoch zum geplanten Termin für Sie ausführen konnten, haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, den Rechnungsbetrag als Kaution in Bar bei uns zu hinterlegen damit wir eine Zahlungssicherheit haben. Diesen Betrag haben Sie ja dann auch kurz nach Auslieferung zurückerhalten.

Ich kann verstehen, dass durch diese Umstände der Umzug etwas problematisch für Sie verlaufen ist, jedoch haben wir uns bestens bemüht Ihren Umzug für Sie zu erfüllen und Ihre Güter auszuliefern. Ich hoffe, Sie können verstehen, dass wir keinen Einfluss auf die Arbeit des Zolls haben, jedoch von diesem abhängig sind in unseren Dienstleistungen und dass wir ohne Zahlungssicherheit keine Auslieferung veranlassen konnten und wir zu Ihren gunsten daher die Möglichkeit einer Kaution eingeräumt haben, wodurch Sie letztendlich Ihr Umzugsgut pünktlich erhalten haben und darauf hin auch Ihre Kaution zurückerhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AGS Froesch Team!

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Kommentare und Trackbacks (8)


30.09.2018 | 11:18
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.10.2018 | 13:34
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FROESCH und der französische Mutterkonzern AGS sind nicht bereit, ihr Geschäftsverhalten zu erklären bzw. sich zu entschuldigen.


11.08.2019 | 22:10
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.08.2019 | 01:00
von Jens Dirksen | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren von AGS Froesch Koblenz,

danke für Ihre Antwort vom 21.08.2019 - nach einem Jahr. RECLABOX schickt Ihnen nach einer Beschwerde umgehend eine Mitteilung, Sie kannten meine Beschwerde also seit einem Jahr.

Sie stellen den Ablauf leider erneut falsch dar:

FROESCH: Die "Doppelzahlung" kam dadurch, dass Sie den Restbetrag der offenen Rechnung erst 1 oder 2 Tage vor der geplanten Anlieferung per Überweisung veranlasst haben und bei uns noch kein Zahlungseingang vorlag.

KUNDE: Die erste Überweisung des unstrittigen Betrages von EUR 669 erfolgte fünf Tage vor Auslieferung; Wertstellung ein Tag später.

Für den zweiten - bis heute umstrittenen - Betrag von EUR 410 hatte ich Barzahlung angeboten. Nur weil FROESCH mir auf meine Nachfrage telefonisch und per E-Mail mitteilte, dass Überweisung ein Tag vor Auslieferung akzeptiert wird und ich nur den Überweisungbeleg zumailen müsste, wählte ich diese Zahlungsweise. Den Beleg schickte ich Ihnen am selben Tag zu, FROESCH bestätigte den Eingang. Beweis: siehe Anlage.

Nach Erhalt des Überweisungsbelegs teilte FROESCH mir am selben Tag mit, dass die Auslieferung nur nach zusätzlicher Barzahlung von EUR 1.079 (und nicht nur EUR 410) erfolgen würde. Ansonsten würde meine Familie den Hausrat nicht erhalten.
Damit hat Ihr Unternehmen mich und meine Familie bewusst geschädigt. Dies mag mit Ihrer Verärgerung darüber zusammenhängen, dass FROESCH aufgrund meines Nachfragens bereits vorher EUR 280 der Zusatzkosten reduzierte.

Die von FROESCH berechneten Zusatzkosten wurden erst nach mehrmaligen Nachfragen stückchenweise und in immer neuen Versionen erklärt. Dieses Geschäftsgebaren macht Sie nicht vertrauenswürdig. Und bis heute ist die Höhe der Zusatzkosten nicht transparent nachgewiesen.

Anstatt sich für Ihr Verhalten zu entschuldigen, schreiben Sie der Umzug sei "etwas problematisch" verlaufen. Ich schäme mich für Ihr Unternehmen.

Mit besten Grüßen

Jens Dirksen
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25.08.2019 | 09:55
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FROESCH stellt den Ablauf bewusst falsch dar, um sein kundenfeindliches Verhalten nicht eingestehen zu müssen. Ich hätte mir endlich Aufrichtigkeit gewünscht.


01.09.2019 | 13:11
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.09.2019 | 15:51
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FROESCH ignoriert die Beschwerde.


06.10.2019 | 17:54
von Jens Dirksen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Froesch geht auf die Problematik bewusst nicht ein.




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