Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 92 Views | 05.01.2019 | 08:22 Uhr
geschrieben von Yvonne Dörfler

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nichtzahlung von vertraglich vereinb. Direkt- und Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 865404

Mit Datum vom 04.12.2018 erhielt ich für meinen ordnungsgemäß zum 30.11.2018 gekündigten Strombelieferungsvertrag die Schlussabrechnung, die ein Guthaben von 11,38 Euro auswies. Zudem wurde der nach Ablauf der eingehaltenen einjährigen Belieferungsdauer vertraglich vereinbarte Direktbonus von 90,00 Euro sowie ein Neukundenbonus von 269,40 Euro ausgewiesen.

Das Guthaben i. H. v. 11,38 Euro erhielt ich am 10.12.2018 auf mein Konto erstattet. Die Zahlung von Direkt- und Neukundenbonus steht bis heute aus.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Umgehende Erstattung der vertraglich zugesagten Boni im Gesamtwert von 359,40 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2019 | 08:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.01.2019 | 16:01
von Yvonne Dörfler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Zahlung des Neukundenbonus und des Direktbonus ging am 08.01.2019 ein. Ob es an dieser Beschwerde oder an der telefonischen Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens lag, kann ich nicht beurteilen. Meine Erkenntnis aus dieser Misere: nie wieder BEV!




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