Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 418 Views | 05.01.2019 | 08:38 Uhr
geschrieben von Thomas Gertz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch ihrer Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 1152952

Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Bild

ich nehme Bezug auf die von Ihnen angekündigte Strompreiserhöhung zum 1.02.2019.

Trotz eingeschränkt. Preisgarantie bis 12.03.2019 wurde folgende Strompreiserhöhung angekündigt:

Arbeitspreis:
Alt: 25,26 Cent/kWh
Neu: 31,49 Cent/kWh
Grundpreis:
Alt: 13,75 Euro/Monat
Neu: 22,22 Euro/Monat

Kundennummer: 1152952

Vertragsnummer 1009435

Vertragsbeginn: 13.03.2018
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Preisgarantie: 12 Monate

Ich widerspreche hiermit Ihrer Preiserhöhung und fordere Sie auf, den Vertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen. Eine Kündigung zum Ende der Laufzeit, samt Bestätigung durch Sie, liegt bereits vor.

Gruß, Thomas Gertz

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Einhaltung der Preisgarantie bis zum Ende der Vertragslaufzeit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2019 | 08:38
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


08.01.2019 | 09:48
von Thomas Gertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach telefonischer Auskunft seien die Preiserhöhung für Kunden mit eingeschränkter Preisgarantie irrtümlich versendet worden und wären nichtig. Man solle aber trotzdem den Kundenservice kontaktieren. Das ist alles sehr suspekt! Mal sehen, was auf meiner Schlussrechnung steht, wenn ich sie überhaupt fristgerecht bekomme.


14.01.2019 | 18:26
von Thomas Gertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV fordert uns Kunden auf, die vorzeitige Preiserhöhung freiwillig zu akzeptieren, obwohl man eine Preisgarantie hat. Das geht mal gar nicht! Dem widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Erstellung meiner Schlussrechnung zum 12.03.2019 mit den vereinbarten Preisen wird hiermit eingefordert.
Mit kopfschüttelnden Grüßen, Thomas Gertz


21.01.2019 | 22:20
von Thomas Gertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hoffnung auf eine normale Kommunikation habe ich aufgegeben. Telefonisch nicht mehr zu erreichen. Erschreckend


04.02.2019 | 22:33
von Thomas Gertz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Widerspruch ist gelungen, das hat mir die BEV sogar schriftlich gegeben. Jedoch werde ich aufgrund der Insolvenz Geld nicht mehr sehen! Ich hoffe, die Verantwortlichen werden verknackt. Das wird in unserem Staat aber nicht der Fall sein.




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