253 Views | 31.03.2019 | 22:01 Uhr
geschrieben von Michael Dreyer

DHL (Bonn)

Totalschaden

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnr. 1-4038802551 / Sendungsnummer 357606309986

Mir wurde ein Paket ausgehändigt, dessen Inhalt beim Versand zerstört wurde.

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4 Bilder

Da es sich dabei um einen Plattenspieler handelte, hatte ich dem Verkäufer eine ausführliche Anleitung zum Verpacken vorab zukommen lassen. Daran hat er sich weitestgehend auch gehalten.

Äußerlich waren am Paket keine Spuren von Gewalteinwirkung festzustellen.

Das Paket mit dem Gerät schickte ich zur Schadenabwicklung an DHL und erhielt es einige Tage später nach der Begutachtung auch wieder zurück, mit dem Vermerk, dass sich DHL beim Versender melden werde.

Das finde ich in dem Fall befremdlich, weil ich der Geschädigte bin. Der Verkäufer hat den Kaufpreis und die Versandkosten ja von mir bekommen.

Heute bekam also der Verkäufer ein Schreiben von DHL, dass sie den Schaden nicht erstatten würden, weil angeblich das Gerät nicht ausreichend "gefedert" verpackt gewesen wäre und der Karton nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hätte.

Ich versende häufiger Plattenspieler und bekomme auch öfter welche zugesandt. Da waren schon mehrere des gleichen Typs dabei, aber so ein zerstörtes Gerät ist mir dabei nicht untergekommen! Neben der abgerissenen Front und einem zerbrochenem Gegengewicht, hatte es förmlich den Boden rausgehauen, jedenfalls waren drei der vier seiner Schraubhalterungen herausgerissen.

Das Gerät war genügend gepolstert und der Karton war sehr stabil, ich erwarte also umgehend eine Schadenregulierung zum Zeitwert.

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Meine Forderung an DHL: Schadenersatz des Zeitwertes in Höhe von 180,00 Euro. Der Kaufpreis war ein "Schnäppchen" für 120,00 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


01.04.2019 | 06:33
von ReclaBoxer 0815 | Regelverstoß melden
Tja.

1. Sie sind zwar der Geschädigte, aber nicht der Vertragspartner von DHL. Daher wendet sich DHL an den Versender, denn der hat das Porto bezahlt und ist daher Vertragspartner von DHL.

2. Wenn die Verpackung ausreichend gewesen wäre, wäre der Plattenspieler noch heile, was sie ja auch indirekt zugeben, indem Sie sagen, dass das Paket äußerlich unversehrt ist. Also ist der Plattenspieler bei normalem Transport kaputt gegangen, was für eine nicht ausreichende Verpackung spricht.

Ich sehe keinen Fehler von DHL

08.04.2019 | 02:47
von Michael Dreyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL will keinen Schadenersatz leisten, weil angeblich die Ware nicht gut genug verpackt war.


08.04.2019 | 02:57
von Michael Dreyer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxer 0815

Ich weiß wie seinerzeit der Hersteller seine Plattenspieler verpackt hat. Daran orientiert sich meine Versandanleitung. Der Karton war äußert stabil, er muss flach auf den Boden geprallt sein, deshalb ist äußerlich keine Beschädigung feststellbar gewesen.
Mit der gleichen Wucht wäre es mit der Originalverpackung zur selben Beschädigung gekommen.



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