360 Views | 19.09.2019 | 20:43 Uhr
geschrieben von Irene Hutmacher

DHL (Bonn)

Rücksendung aus zweifelhaften Grund

Lt. Angestellter: DHL? Bin ich nicht für zuständig!

Am Samstag den 14.9. ein Päckchen bei der Post abgeholt.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 199309 thumb
1 Bild

Rücksendung mit dem Vermerk:

Auslieferungsvermerk

00340434270296160249

Der Empfänger war nicht zu ermitteln: Name nicht auf Klingel/Briefkasten

Aressprüfung veranlassen

Nachdem ich beim Empfänger nachgefragt habe, wurde mir die Adresse bestätigt. Allerdings mit einem kleinen Rechtschreibfehler bei der Strasse. Statt Mörikestr., habe ich Mörickestr. angegeben.

Ich bin dann am 17.9.zur Post Am Ostwall und wollte das klären und reklamieren.

Was mir dann von einem Hr. Schot. an den Kopf geworfen wurde, sprengt alles da gewesene.

Antworten alles O-Tone+ungekürzt:

1. Frage: ist das so richtig, das das wegen diesem Rechtschreibfehler zurück geschickt wird?

Wenden sie sich an Dhl!

2. Frage: Die Sendung wurde hier angenommen und hinter ihnen steht gross Dhl.

Bin ich nicht für zuständig!

3. Frage: Ich möchte, das sie die Reklamation anerkennen und das Päckchen zustellen.

Nein, ich weigere mich, mach ich nicht!

4. Frage: Ihre schlechten Bewertungen sind bekannt, aber das macht ihnen scheinbar nicht aus!

Das ist mir egal!

5. Frage. Soll das heissen, das es ihnen die Kunden egal sind und es ihnen nichts ausmacht, wenn man sich über sie beschwert?
Stört mich nicht!

Da diese Mann schon sehr langsam an und für sich ist, die Grundvorasusetzungen im Umgang mit Kunden nicht beherrscht (z. b.Begrüssung, Höfflichkeit usw) war dieses Verhalten mehr als diskriminierend einer älteren Person und einem Kunden gegenüber

Es kann doch nicht sein, das so etwas möglich ist!

Oder ist das von der Post so gewollt?

Daten wurden teilweise, aus Datenschutz, geschwärzt, stehen aber komplett zur verfügung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Reklamation anerkennen und erneuter Versand


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


27.09.2019 | 11:20
von Irene Hutmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kontakt: Ja
Lösung: Nein
Warte noch auf versprochene Klärung.


22.01.2020 | 13:27
von Irene Hutmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!