Stadtwerke Düsseldorf AG (Düsseldorf)
Stromkosten eines insolventen Stromversorgers, nochmal zahlen
Stromversorger Systemstrom ist insolvent und hat eine Endabrechnung gestellt. Kunde soll beim neuen Versorger den bereits bezahlten Strom erneut zahlen.
Stromversorger Systemstrom ist insolvent und hat eine Endabrechnung gestellt. Kunde geriet aufgrund nicht funktionierendem Wechsel zu neuem Versorger, in die Grundversorgung. Der insolvente Versorger hat dann nachträglich die Zählerstände nach unten korrigiert und diese falschen Zählerstände der Netzgesellschaft Düsseldorf übermittelt. Die Netzgesellschaft hat diese falschen Zählerstände ungeprüft übernommen und an die Stadtwerke Düsseldorf weitergegeben.
Daraufhin erhielt der Kunde eine völlig überhöhte Stromabrechnung, die auch bereits die bezahlten Stromkosten an Fa. Systemstrom enthielt. Da eine Korrektur verweigert wurde, leitete der Kunde ein Schlichtungsverfahren gegen die Stadtwerke Düsseldorf sowie die Netzgesellschaft Düsseldorf ein. Der Kunde bekam dann insoweit recht, dass die Zählerstände neu berechnet werden sollten und sich somit ein angemessener neuer Rechnungsbetrag ergibt.
Die Stadtwerke und die Netzgesellschaft Düsseldorf lehnten diesen Schlichtungsspruch jedoch ab und die Stadtwerke fordern nun weiterhin den vollen Rechnungsbetrag von ca. 3700,00 Euro und drohen nun auch noch mit der Abschaltung des Stromanschlusses.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst