BavariaDirekt (Berlin)
Falsche Eingliederung SFK im Nachhinein, Rücktritt vom Vertrag
Bestell-/Kundennummer: V-91017600433
Ich habe mir im August 2019 ein zweites Auto gekauft und bei meiner bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung (Bavaria Direkt) angemeldet. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bei dieser Versicherung noch ein anderes Auto angemeldet.
Mit Schreiben vom 19.08.2019 bekam ich meine Police und der angekündigte Versicherungsbeitrag wurde von meinem Konto am 2608.2019 abgebucht
Ich bekam dann Anfang Oktober die Mitteilung per Email der Bavaria Direkt, dass ich bitte meine Vorversicherung mitteilen sollte, damit die SFK bestätigt werden kann.
Ich nahm sofort Kontakt zu Bavaria auf und versuchte das Missverständnis telefonisch zu klären. Eine Vorversicherung gab es natürlich nicht. Es wurde lediglich bei dieser Versicherung ein zweites Auto angemeldet.
Jedoch bekam ich mit Emailschreiben vom 02.12.2020 die Mitteilung, dass die SFK von der Vorversicherung nicht übernommen werden konnte und deshalb eine neue Einstufung erfolgen sollte.
Ich nahm umgehend wieder Kontakt zu Bavaria auf und versuchte das Anliegen erneut zu klären. Ich bekam dann am 12.12.2019 eine E-Mail, wo mir bestätigt wurde, dass die SFK 13 aus meinem anderen Vertrag übernommen wurde. DAs andere Auto hatte ich zwischenzeitlich verkauft und die SFK war somit frei. In einem Telefonat mit der Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass dies der einfachste Weg sei, dass Problem im System zu beheben. Es stellte sich nämlich heraus, dass intern im Hause der Bavaria eine externe Anfrage gestellt wurde und diese im System nicht geändert werden konnte. Hier lag der Fehler!
Die Angelegenheit war damit für mich fürs erste erledigt.
Auf meinem Konto erfolgte dann jedoch eine Abbuchung per Lastschrift über 134,37 € aufgrund dieser Fehlberechnung. Ich nahm wieder Kontakt zu Bavaria auf und mir wurde empfohlen, den Betrag zurückzufordern und das Lastschriftmandat zu kündigen.
Irgendwann erhielt ich wieder einen geänderten Versicherungsschein, nachdem eine Nachberechnung von knapp 78,00 € gefordert wurde. Wieder telefonierte ich, um die Sache zu klären. Auf Anraten der Mitarbeiterin erteilte ich die "Wiedereinsetzung des SEPA-Mandants" und bewilligte die Abbuchung der knapp 78,00 €. Dies erledigte ich mit Emailschreiben vom 16.12. und wiederholte dies, da keine Antwort erfolgte mit Email 06.01.2020. Hier hatte ich zwischenzeitlich wiedertelefonischen Kontakt aufgenommen, weil weder eine Abbuchung erfolgte, noch ich eine Rückmeldung erhielt. Es wurde nämlich besprochen, dass nach der Abbuchung der interne Fehler der externen Abfrage bereinigt werden kann und eine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages (78,00 €) erfolgen würde. Mir wurde am 06.01.2020 nur mitgeteilt, dass ein sehr hohes Arbeitsaufkommen besteht und die Versicherung sich hinsichtlich der Bearbeitung des E-Mails/Post bis zu drei Wochen im Verzug befindet. Ich möchte abwarten. Die Sache ist ja aber eindeutig, hieß es.
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Am letzten Freitag erhielt ich so dann den Rücktritt vom Vertrag. Wieder nahm ich umgehend Kontakt zu der Versicherung auf, wieder wurde mir bestätigt, dass der Fehler intern die externe Abfrage bei einer nicht vorhandenen Vorversicherung ist/war. Es wurde mir allerdings zugesagt, das Anliegen nochmals an die Fachabteilung weiterzugeben und die Sache schnellstens zu klären. Am nächsten Tag erhielt ich jedoch vom Kreis eine Ordnungswidrigkeit, die beinhaltet, dass ich mein Auto nicht mehr führen darf und innerhalb drei Tagen eine Police vorlegen muss, um die Angelegenheit zu beenden, sprich mein Auto führen zu dürfen. Wir wohnen auf dem Land, das Kind muss in die Schule, ich zur Arbeit und ich darf mein Auto nicht führen! Die Angelegenheit eilt und die Bavaria ist nicht im Stande, die Angelegenheit schnellstens zu klären, zumal der Fehler bei ihnen liegt. Fristablauf 21.01.2020.
14.02.2020 | 09:06
Abteilung: Qualitätsmanagement
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