Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 6 Views | 26.02.2020 | 10:51 Uhr
geschrieben von Sabrina Schmitt

Immergrün Energie (Köln)

Unzulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 2180508451, Kundennummer 28012C1338

Wir haben unseren Stromvertrag aufgrund eines Umzugs zum 31.01.2020 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Leider wurden wir sowohl telefonisch als auch per Email nicht auf einen entstehenden Nichterfüllungsschaden hingewiesen.

Es wurde uns außerdem mitgeteilt, dass eine Mitnahme des Stromvertrags an den neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen nicht möglich ist und daher ein neuer Vertrag zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden muss. Ein Alternativangebot wurde nie angeboten/gemacht.

Auf meine Nachfrage zur Kündigung wurde mir gesagt diese sei problemlos möglich sobald Ab- bzw. Ummeldung und neue Adresse mitgeteilt werden würden. Dieser Sachverhalt implizierte eine Annahme der Kündigung Ihrerseits aus Kulanz.

Man hätte hier immer noch die Kündigung ablehnen können bzw. auf einen entstehenden Nichterfüllungsschaden hinweisen müssen.

Nach erfolgtem Umzug teilte ich alle erforderlichen Daten (inklusive dem finalen Zählerstand) mit und erhielt eine Bestätigung per Email.

In der nun folgenden Endabrechnung wurde kommentarlos und ohne ersichtliche Berechnungsgrundlage der Nichterfüllungsschaden von 38,20€ einberechnet.

Auf meinen Widerspruch per Email mit der Bitte um Angabe der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Nichterfüllungsschadens und mit Bezug auf §254 BGB und das Urteil des OLG Köln (6 U 132/16) kam lediglich eine automatische E-Mail, die unseren Vertrag nicht berücksichtigte. Ich bitte um zeitnahe Klärung des Sachverhalts.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erstattung bzw. Löschung des Nichterfüllungsschadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.02.2020 | 10:51
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.02.2020 | 10:55
von Sabrina Schmitt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nichterfüllungsschaden wurde in korrigierter Rechnung zurückgenommen.




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