Immergrün Energie (Köln)
Unzulässiger Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 2180508451, Kundennummer 28012C1338
Wir haben unseren Stromvertrag aufgrund eines Umzugs zum 31.01.2020 gekündigt.
Leider wurden wir sowohl telefonisch als auch per Email nicht auf einen entstehenden Nichterfüllungsschaden hingewiesen.
Es wurde uns außerdem mitgeteilt, dass eine Mitnahme des Stromvertrags an den neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen nicht möglich ist und daher ein neuer Vertrag zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden muss. Ein Alternativangebot wurde nie angeboten/gemacht.
Auf meine Nachfrage zur Kündigung wurde mir gesagt diese sei problemlos möglich sobald Ab- bzw. Ummeldung und neue Adresse mitgeteilt werden würden. Dieser Sachverhalt implizierte eine Annahme der Kündigung Ihrerseits aus Kulanz.
Man hätte hier immer noch die Kündigung ablehnen können bzw. auf einen entstehenden Nichterfüllungsschaden hinweisen müssen.
Nach erfolgtem Umzug teilte ich alle erforderlichen Daten (inklusive dem finalen Zählerstand) mit und erhielt eine Bestätigung per Email.
In der nun folgenden Endabrechnung wurde kommentarlos und ohne ersichtliche Berechnungsgrundlage der Nichterfüllungsschaden von 38,20€ einberechnet.
Auf meinen Widerspruch per Email mit der Bitte um Angabe der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Nichterfüllungsschadens und mit Bezug auf §254 BGB und das Urteil des OLG Köln (6 U 132/16) kam lediglich eine automatische E-Mail, die unseren Vertrag nicht berücksichtigte. Ich bitte um zeitnahe Klärung des Sachverhalts.
26.02.2020 | 10:51
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Schmitt,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung