0 Views | 24.06.2020 | 20:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3476099

ADAC Versicherung AG (München)

ADAC nötigt Kunden und nimmt einseitige Vertragshandlungen vor

Bestell-/Kundennummer: 236606716

Ich bin Jahrelanges ADAC Plus Mitglied und habe mich aufgrund diversere Negativ Erfahrungen mit anderen Rechtschutzversicherungen 2019 dazu entschlossen, diese beim ADAC abzuschließen.

SCHLAGWORTE

Aufgrund dem Wechsel der Bankverbindung und weil ich kein Fan von Sepa-Lastschriftmandaten bin, habe ich dem ADAC Anfang des Jahres 2020 mitgeteilt, dass sich meine Bankverbindung geändert hat und ich künftig die Halbjahresbeiträge (so wie es vertraglich vereinbart war) überweisen werde.

Irgendwann Ende Januar kam dann eine neue Rechnung mit dem Jahresbeitrag. Da halbjährliche Zahlung vereinbart wurde, habe ich auch nur den Betrag für das halbe Jahr überwiesen. Gegen die Rechnung habe ich Widerspruch eingelegt, denn es war ja halbjährliche Zahlung vereinbart.

Es folgte nun jede menge Schriftwechsel, die Mahnung der Prämie (obwohl ich ja gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt habe) und letztendlich die Kündigung.

Warum und weshalb hat man hier eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen, ohne mit dem Kunden Rücksprache zu halten? Abgesehen davon darf der Versicherer seinen Kunden gar nicht zur Lastschrift-Zahlung nötigen. Denn angeblich sind Halbjahreszahlungen nur bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat möglich.

Nun wurde mir, nachdem ich gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt habe und den ADAC auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen habe, einfach so, ohne mein Einverständnis, ein neuer Vertrag ausgestellt, mit Beginn ab Mai. Ich wurde aber aber nicht gefragt ob ich das denn überhaupt möchte.

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Meine Forderung an ADAC Versicherung AG: Rückwirkenden Rechtsschutz für das erste halbe Jahr 2020, keine Nötigung zum SEPA-Mandat


 
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