Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 288 Views | 26.11.2020 | 08:51 Uhr
geschrieben von Wolfgang Harrer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Verweigerte Auszahlung des Guthabens der Schlussabrechnungs 2020

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 094 492 026

E.ON zahlt nach Übergang der Heizstrom-Sparte zu LichtBlick das Guthaben einfach nicht aus.

Ich habe am 15.09.2020 von E.ON die Schlussrechnung 2020 erhalten, mit einem Guthaben in Höhe von 103,18 EUR.

SCHLAGWORTE

Am 29.10.2020 wollte ich meine Kontonummer wie in der Schlussrechnung beschrieben online in „Mein E. ON“ eingeben. Das hat aber angeblich „aus technischen Gründen“ nicht funktioniert. Deshalb habe ich meine Kontonummer per Telefon mitgeteilt. In einem Schreiben vom 29.10.2020 wurde mir diese Angabe bestätigt, mit dem Hinweis, dass die Auszahlung überwiesen werde.

Weil ich weiterhin keine Rückzahlung erhalten habe, habe ich mich mehrfach an die E.ON Hotline gewandt (0871 / 95 38 62 00 und 0871 / 20897968).

Bei einem dieser Anrufe wurde mir mitgeteilt, dass E.ON für die Rückzahlung nicht mehr zuständig sei, sondern LichtBlick. Nach längerem Warten in diversen Warteschlangen bei LichtBlick stellte sich allerdings heraus, dass sich LichtBlick nicht in der Verantwortung für mein Guthaben bei E.ON sieht.

Weil auch bis 12.11.2020 keine Rückzahlung erfolgt ist, habe ich E.ON per Einwurfeinschreiben zur Zahlung aufgefordert. Den Text dieses Einschreibens habe ich vorab auch per E-Mail an 'kundenservice spider monkey eon.de' geschickt. Bis heute (23.11.2020) kam keine Reaktion, nicht einmal die Bestätigung meines Einschreibens.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Mittlerweile ist das Kundenservice-Telefon von E.ON (0871 20897968) direkt an LichtBlick weitergeschaltet worden. Dort habe ich wieder viele Minuten erfolglos in der Telefonwarteschlange verbracht:

"Ihr Anruf ist uns wichtig, bitte haben Sie noch etwa Geduld, Ihr persönlicher Kundenberater ist gleich für Sie da, usw., usw., …"

20.11.20 09:26 13 min
20.11.20 10:20 16 min
23.11.20 11:36 7 min

Weil ich offenbar so nicht zu meinem Geld komme, werde ich wohl die Schlichtungsstelle einschalten müssen. Die Schlichtungsstelle ist für mich als Geschädigten kostenlos, E.ON muss dafür eine Pauschalte zahlen. Vielleich hilft das ja weiter.

Falls es jemanden interessiert, die Schlichtungsstelle kann man unter dem Link https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ erreichen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Erstattung des gesamten Abrechnungsguthabens aus der Schlussrechnung vom 15.09.2020


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.11.2020 | 08:51
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass hier anscheinend etwas gar nicht gut geklappt hat. Bitte entschuldigen Sie.

Tatsächlich sind wir in Ihrem Fall zur Löschung all unserer Daten verpflichtet gewesen, so dass wir keinen Einblick mehr auf diese Daten haben.

Selbstverständlich haben wir unsere Daten aber im Rahmen der Rechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten – inklusive der historischen Daten – an die LichtBlick SE übergeben, so dass von dort aus ganz sicher so schnell wie möglich eine Klärung für Sie erfolgen wird.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


29.11.2020 | 12:23
von Wolfgang Harrer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON verweist auf LichtBlick SE, und LichtBlick SE antwortet erst gar nicht. Warum auch, denn der Brief mit der Zahlungszusicherung kam direkt von E.ON, noch vor dem Transfer des Kundenkontos zu LichtBlick SE. - E.ON hat die Zahlung zugesichert, muss also auch dafür grade stehen.
Der Übergang nach LichtBlick SE kam erst Tage nach dem E.ON-Schreiben; E.ON hätte also das Geld wie versprochen noch überweisen können und auch müssen!


06.12.2020 | 13:47
von Wolfgang Harrer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe immer noch keine Antwort auf mein Einschreiben vom 12.11.2020. E.ON reagiert einfach nicht.
Ich werde die Schlichtungsstelle einschalten, sobald die 4 Wochen Wartefrist vorbei sind, und das ist am 13.12.2020 der Fall.


21.12.2020 | 14:31
von Wolfgang Harrer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2021 | 21:30
von Björn Honnef | Regelverstoß melden
Mir geht es genauso. Nur dass der Betrag mehr als das zehnfache ist. Eon oder Lichtblick oder beide Unternehmen scheinen sich offenbar auf Kosten der Bürger zu bereichern haben mit der Vertragsübernahme ein Verfahren gefunden, bei dem man sich im gegenseitig Schwarzen-Peter-Zuschieben aus der Affäre zieht.

08.03.2021 | 13:09
von Wolfgang Harrer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe an die Schlichtungsstelle-Energie übergeben. Die reagieren sofort, und dann kann die auch schon prompt eine Antwort von LichtBlick: Ja, es gibt doch ein Guthaben, wir haben nur keine Kontonummer für die Überweisung. - Das stimmt zwar auch wieder nicht, denn die Kontonummer habe ich übermittelt, aber mal sehen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E.ON Energie Deutschland: E.ON zahlt Guthaben nicht aus - 4 Wochen
E.ON Energie Deutschland: Neukundenbonus
E.ON Energie Deutschland: E.ON-Prämien werden nicht ausgeliefert!
E.ON Energie Deutschland: Keine Jahresabrechnung und Bonuszahlung
E.ON Energie Deutschland: Prämie nicht erhalten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!