250 Views | 23.03.2021 | 16:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7246855

SPECHT KÜCHEN GMBH (Kamen-Heeren)

Küchenbestellung bei Specht Küchen, Kamen

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag-Nr. 709499

Anfang 2020 fanden zwei sehr gute Küchenplanungstermine im Haus der Fa. Specht in.

SCHLAGWORTE

Kamen statt, woraufhin wir an einem weiteren Termin vor Ort den Kaufvertrag für unsere Wunschküche unterschrieben, den Liefertermin 'auf Abruf' setzen ließen und die Hälfte des Kaufpreises anzahlten. Etwa zwei Wochen später wurde von einem Mitarbeiter der Fa. Specht Aufmaß genommen.
Nach drei Monaten - unser Küchenplaner hatte das Unternehmen Specht zwischenzeitlich verlassen - forderten wir den Installationsplan für die von uns zur Küchenrenovierung engagierten Handwerker an. Neben dem Installationsplan erhielten wir zusätzlich ein als 'Kaufvertragsanlage' deklariertes Infoblatt, das die Formulierung enthielt: "Eine neuwertige Abwasserleitung muss vorhanden sein.
Diese darf max. 40 cm hoch vom fertigen Fußboden sein".
Erstmalig mit dieser harten Anforderung konfrontiert, mussten wir weiter lesen, dass der Kunde andernfalls verpflichtet ist, den geforderten Zustand auf eigene Kosten durch einen Installations-Meisterbetrieb herzustellen. Da nun unsere Abwasserleitung nicht neuwertig ist, gar 50% über der geforderten Maximalhöhe liegt und darüber hinaus im gerade gelieferten Installationsplan komplett fehlt, wollten wir den Sachverhalt unverzüglich klären. Eine Neuinstallation der Abwasserleitung war für uns niemals eine Option.
In mehreren Telefongesprächen mit verschiedenen Mitarbeitern der Fa. Specht waren unsere Bemühungen vergeblich, eine klare Aussage zu erhalten, weshalb diese kritische Restriktion vor Vertragsabschluss nicht kommuniziert, bzw. warum deren Verletzung bei der Aufmaßnahme nicht erkannt wurde, wie nun Fa. Specht mit unseren baulichen Gegebenheiten umzugehen denkt und möglicherweise zur Kenntnis nimmt, dass unsere jetzige Küche mit alter Abwassertechnik wunderbar funktioniert. In letzter Konsequenz haben wir alle Handwerker angesichts des drohenden Unbills abbestellt. Vor dem Hintergrund, dass Fa. Specht offensichtlich nicht imstande ist, unsere Wunschküche wie beauftragt im Einklang mit ihren eigenen Vorgaben in unsere häusliche Umgebung einzubauen, wollten wir vom Vertrag zurücktreten.
Jenes Ansinnen wies die Geschäftsleitung vehement zurück, ohne jedoch wiederum einen Ausweg aus dem vorliegenden geometrischen Dilemma aufzuzeigen.
Anzumerken ist noch, dass der Fa. Specht keinerlei finanzielle Schäden entstanden sind, da weder Möbel gefertigt, noch Geräte bestellt wurden. Die hälftig angezahlte Kaufsumme behält Fa. Specht bis heute kommentarlos ein.

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Meine Forderung an SPECHT KÜCHEN GMBH: Rückerstattung des angezahlten Betrages.


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Kommentare und Trackbacks (5)


30.03.2021 | 19:36
von ReclaBoxler-7246855 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab bislang keine Reaktion seitens der Fa. Specht.


16.04.2021 | 12:21
von ReclaBoxler-7246855 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Reaktion von Fa. Specht.


21.04.2021 | 08:29
von ReclaBoxler-7246855 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Antwort der Firma Specht konnte bislang nicht verzeichnet werden.


19.05.2021 | 09:12
von ReclaBoxler-7246855 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist immer noch keine Antwort seiten Fa. Specht zu verzeichnen.


10.09.2021 | 09:34
von ReclaBoxler-7246855 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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