RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)
Pauschalreise durch RSD abgesagt
Bestell-/Kundennummer: VN-11277947
Ich habe am 30.08.21 eine Pauschalreise nach Nord Zypern gebucht.
Reisetermin war 21.09.2021. Bevor ich die Reise gebucht habe, habe ich gefragt, um mich zu vergewissern, ob ich und meine Begleitung als Nicht geimpften Personen an die Reise teilnehmen können. Die Antwort war klar: JA, wir nehmen Geimpften und NICHT GEIMPFTEN. Es wäre kein Problem. Damals war in Nord Zypern auch keine Quarantäne für nicht geimpfte Personen angeordnet. Am 08.09 2021 habe ich ein Brief von RSD bekommen wo es wortwörtlich stand, dass aufgrund behördlicher VORGABEN müssen Sie für die Reise genesen oder vollständig geimpft sein. Ohne weitere INFORMATIONEN, oder Link zu benennen, um welche "behördliche Vorgaben "es sich handelt, storniert RSD meine Pauschalreise indem weiter schreibt: "Andernfalls ist eine Quarantänefreie Einreise nach Zypern und damit eine Teilnahme an die Reise NICHT MÖGLICH. Damit hat RSD, nach § 651 h Abs 4 Ziff. 2 BGB die Reise für mich aufgrund außergewöhnliche Umstände an Bestimmungsort endgültig abgesagt. Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, von Vertrag zurücktritt, verliert er Aufgrund des Gesetzes der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ich als Kunde habe auch dasselbe Recht (aufgrund der § 651 (3) BGB) zu einer kostenfreie Stornierung /Rücktritt, in Fall des Auftreten außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände am Bestimmungsort welche die Pauschalreise beeinträchtigen oder verhindern. In unseren Fall eine Woche Quarantäne, welche uns nicht erlaubt hätte an die gebuchte Rundreise teilzunehmen. Durch die neue Einschränkungen und sogar die schriftliche Aussage und Absage der Reise durch RSD, habe ich auch das Recht zu Kostenfreie Rücktritt/Stornierung. Nach vielen E-Mails und Briefe welche seitens der Kundenbüros und der Leiterin durch stereotype Standard E-Mails oberflächlich geantwortet wurden, kommt die RSD zu der Erkenntnis (welche auch wahr ist) dass am 30.08 2021 noch keine Einschränkungen waren, und dass sie uns unverzüglich am 07.09 uns darüber informiert haben dass nicht geimpfte Personen plötzlich nicht an die Reise teilnehmen können , implizit die Reise storniert haben . Also RSD beruft sich auf Gesetz WEGEN plötzlich außergewöhnliche Umstande. Gleichzeitig will RSD dasselbe Recht aufgrund der § 651 (3) mir als Kunden aberkennen. Derer lächerliche Begründung war der man sollte in Pandemie Zeiten so was erwarten (was RSD als Reiseveranstalter nicht erwarten konnte und auch nicht erwartet hat.
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. Mit anderen Wörter was für RSD gilt, gilt für Kunden nicht. Wenn die RSD meint, dass diese Umstände/Bestimmungen am 30.08. 2021 nicht galten und sie nicht wissen konnten, dass die Umstände /Bestimmungen sich am 07.09 ändern würden, gibt für mich nur ein Antwort. Ich als Kunde auch nicht! Wie konnte eine Reiseveranstalter das nicht erwarten, wenn von mir als Kunde das verlangt und erwartet wird? Oder macht RSD eigene Gesetze? Ich werde den guten Rat der RSD folgen und auch alle meiner Bekannten und Freunden selbstverständlich geben, und überhaupt keine Reise mehr bei RSD in Pandemie Zeiten buchen, und auch sonst nicht. Plötzliche Einreise Stopps können auch für Geimpften und Genesenen in die verschiedenen Länder unerwartet auftreten. Nach der Erklärung und Einstellung der RSD, der Kunde ist dann selber schuld wenn er das nicht erwartet hat und muss wie in mein Fall Stornogebühren zahlen. Heute habe ich ein Brief von RSD bekommen mit einer unrechtmäßige Stornorechnung von 756,20 €. Diese Rechnung wird von mir als unrechtmäßig widersprochen und ist meiner Meinung nach reine Abzocke. RSD, missachtet Gesetze und sogar Bestimmungen in eigene ARB: 4.2.