Durch Büromarkt Böttcher endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 128 Views | 27.10.2021 | 13:11 Uhr
geschrieben von M. Li.

Büromarkt Böttcher AG (Jena)

Reklamation wie bei anderen Kunden abgewiesen

Am 01.10.2020 kauften wir Apple AirPos Pro beim Büromarkt Böttcher.

SCHLAGWORTE

Das Ladecase funktionierte ab dem 19.10.2021 nicht mehr. Die Kopfhörer an Sicht waren in Ordnung. Nach mehrfacher Kontaktaufnahme wurden wir erst an Apple verwiesen, wie bereits andere Kunden mit anderen Produkten sich auch an den Hersteller wenden sollten, welches wir selbst (wie andere Kunden auch) sehr verwunderlich fanden, da wir bei Böttcher gekauft hatten. Wir setzten uns jedoch mit Apple in Verbindung und hier wurde uns gesagt, dass im zweiten Jahr die Garantieleistung bei Böttcher liegt und nur im ersten Jahr bei Apple. Wiederholt setzen wir uns mit Böttcher in Verbindung und erhielten zwei Mal folgende Aussage:

Somit befindet sich der Artikel nur noch in der gesetzlichen Gewährleistung. Nach mehr als sechs Monaten muss hier der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war. Aus diesem Grund ist die Bearbeitung Ihrer Reklamation leider nicht möglich.
Wie uns in anderen Rezensionen aufgefallen ist, scheint diese Vorgehensweise von Böttcher immer so durchgeführt zu werden und wir können nur abraten Produkte, die über Büromaterial hinausgehen, in diesem Büromarkt zu kaufen. Hier ist Ärger vorprogrammiert.

Sehr sehr schade so mit Kunden umzugehen.

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Meine Forderung an Büromarkt Böttcher AG: Es wäre toll gewesen, wie z. B. Expert es auf Nachfrage getan hätte, ein Ersatzcase bereitzustellen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


27.10.2021 | 17:42
von M. Li. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.10.2021 | 21:28
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

der Satz:

"Somit befindet sich der Artikel nur noch in der gesetzlichen Gewährleistung. Nach mehr als sechs Monaten muss hier der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war. Aus diesem Grund ist die Bearbeitung Ihrer Reklamation leider nicht möglich. "

ist vollkommen korrekt. Sie sind in der Pflicht zu Beweisen, dass der Mangel nicht durch Eigenverschulden aufgetreten ist. Wird schwierig es zu beweisen.

17.11.2021 | 19:33
von M. Li. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bis heute niemand aus der Firma zu unserer Beschwerde geäußert. Dies war leider nicht anders zu erwarten, nachdem bereits andere Personen die gleiche Erfahrung gemacht hatten.


08.12.2021 | 20:21
von M. Li. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwartungsgemäß hat sich die Firma nicht noch einmal versucht mit uns in Verbindung zu setzen.




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