Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 102 Views | 15.04.2023 | 11:16 Uhr
geschrieben von Christian Kramer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON zahlt Guthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 402 657 699

Ich habe meinen Gasvertrag mit E.ON fristgerecht mit einem Brief vom 17.10.2022 zum 31.12.2022 gekündigt. Den aktuellen Gaszählerstand teilte ich E.ON in diesem Schreiben mit. Der Gaszählerstand wurde mir auch mittels E-Mail durch E.ON bestätigt.

SCHLAGWORTE

Die fristgerechte Kündigung wurde mir jedoch nicht bestätigt. Nach mehrmaligen Anschreiben und Anrufen wurde mir immer wieder eine Kündigung zum 31.12.2023 bestätigt. Die Bestätigung meiner Kündigung zum 31.12.2022 erhielt ich am 28.12.2022.

Am 19.01.2023 wurde ich von E.ON aufgefordert nochmals eine Abschlagszahlung für den Monat Januar 2023 zu zahlen. Dieses habe ich nicht getan.

Trotz mehrfacher Anrufe und Anschreiben weigert sich E.ON mein Guthaben, sowie mein vertraglich zugesicherten Bonus in Höhe von 169 EUR auszuzahlen.

Eine entsprechende Rechnung wird von E.ON, mit dem Hinweis durch die Energie- und Strompreisbremse dürfte von dem 16.04.2023 kein Geld ausgezahlt werden.

Nach meine Berechnungen bekomme ich aufgrund eines geringeren Gasverbrauchs, sowie des vertraglichen Bonus ca. 450 EUR von E.ON zurück.

Ich erwarte von E.ON eine korrekte Jahresabrechnung mit dem vertraglich zugesicherten Bonus.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 450 - 500 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.04.2023 | 16:30
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Christian,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox. Es tut uns sehr leid, dass Sie bereits so ungewöhnlich lange auf Ihre Schlussrechnung warten.

Gern haben wir uns direkt darum gekümmert und unsere zuständigen Kollegen um die Erstellung der Rechnung gebeten.

Sie werden sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten haben.

Es freut uns, wenn wir das Ganze so für Sie klären konnten. Und bitte einfach Bescheid sagen, wenn etwas offengeblieben ist. Wir sind gern für Sie da.

Herzliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.04.2023 | 20:24
von Christian Kramer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON hatte noch eine nicht gerechtfertigte Forderung in Höhe von 4,35 € berechnet.
Das Geld kann EON behalten. Den Mitarbeiter von EON zu erklären das die Forderung unberechtigt ist, ist mir zu viel Aufwand.
Ansonsten stimmt der von EON überwiesene Betrag

Mit freundlichen Grüßen
Christian Kramer




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