Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 1 View | 25.04.2023 | 11:58 Uhr
geschrieben von Johannes B.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Stromabrechnung für 2023 mit korrekter reduzierter EEG-Umlage

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 404488087

Stromabrechnung 2023, in der der Entfall der EEG-Umlage nur teilweise berücksichtigt wurde.

Der Abrechnungszeitraum für den Strombezug liegt zwischen dem 01.04.2022 und dem 31.03.2023.

SCHLAGWORTE

Für den Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 wurde der Arbeitspreis incl. der EEG-Umlage berechnet.

Für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 wurde der Arbeitspreis korrekt um die EEG-Umlage reduziert.

Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 wurde der Arbeitspreis wie für den Abrechnungszeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 angesetzt. Da der Arbeitspreis exakt der gleiche ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine weiteren Umlagen für die Erhöhung des Arbeitspreises verantwortlich sind. Aus der Aufstellung „Zusammensetzung Ihrer Energiekosten“ ist ersichtlich, dass die EEG-Umlage nur für den Zeitraum 01.04.2022 und 30.06.2022 berechnet wurde.

Es stellt sich nun die Frage, warum für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 wieder der gleiche Arbeitspreis wie für den Zeitraum 01.04.2022 bis 30.06.2022 angesetzt wurde. Das sieht nach einer versteckten Preiserhöhung aus.

Ich fordere E.ON auf, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 den vertraglich zustehenden Arbeitspreis abzüglich der EEG-Umlage zu berechnen. Laut Gesetz ist der Energieversorger verpflichtet, den Vorteil, der sich aus dem Wegfall der EEG-Umlage ergibt, an den Kunden weiterzugeben.

Nachdem ich jetzt seit über einem halben Jahr Probleme mit E.ON in der Grundversorgung für Gas habe (siehe meine Beschwerde bei ReclaBox vom 10.02.2023), weiß ich nicht mehr, was ich von E.ON halten soll.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich fordere E.ON auf, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 den vertraglich zustehenden Arbeitspreis abzüglich der EEG-Umlage zu berechnen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2023 | 11:58
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Johannes,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in unserer ReclaBox.

Es tut uns leid, dass es Unstimmigkeiten gibt. Wir leiten Ihre Beschwere direkt an unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen gern für Sie weiter. Diese schauen sich alles einmal genauer für Sie an und melden sich mit mehr Informationen wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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