233 Views | 11.08.2023 | 12:00 Uhr
geschrieben von Carola Steinke

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Inkassounternehmen für Abschlag vor Vertragsbeginn beauftragt!

Bestell-/Kundennummer: 47457672

Direkte Beschwerden beim Inkassounternehmen und bei der eprimo GmbH werden nicht beantwortet!

Ende März 2023 wechselten wir für die Belieferung mit Strom zu eprimo GmbH. Mit Schreiben vom 31.03.2023 wurde der Beginn der Belieferung ab dem 01.06.2023 bestätigt und die Fälligkeit des ersten Abschlags für den 15.06.2023 bestätigt.

SCHLAGWORTE

Die Abschläge für Juni und Juli 2023 sind vollständig bezahlt, der nächste Abschlag erst am 15.08.2023 fällig.

Mit Schreiben vom 31.07.2023 erreicht uns ein Schreiben des Inkassounternehmens goldbach financial GmbH in welchem ein seit 30.03.2023 fälliger Abschlag, also vor Vertragsabschluss, nebst Inkasso- und Mahngebühren eingefordert wird.

Beim Inkassounternehmen läuft ein Band, auf welchem lediglich der Hinweis gegeben wird, dass Telefonate nicht entgegengenommen werden. Beim Energieversorger eprimo GmbH erklärte uns der Telefonsupport, dass keine Auskünfte erteilt werden dürften, sobald ein Vorgang (berechtigt oder nicht) an das Inkassounternehmen abgegeben worden sei.

Schriftliche Beschwerden per E-Mail mit Fristsetzung wurden weder vom Inkassounternehmen, noch von der Firma eprimo GmbH beantwortet.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Entschuldigung und Rücknahme der Inkassoforderung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


18.08.2023 | 14:08
von Carola Steinke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwar hat das Inkassounternehmen inzwischen bestätigt, dass die Akte kostenneutral geschlossen wurde. Meine direkt an den Energieversorger gerichteten Fragen sind dagegen bis heute unbeantwortet. Insofern ist die Beschwerde noch nicht abschließend gelöst.


22.09.2023 | 17:10
von Carola Steinke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute noch keine Antwort vom Energieversorger erhalten.




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