229 Views | 31.10.2023 | 09:22 Uhr
geschrieben von Demet Aytan

Xiaomi Technology Germany GmbH (Düsseldorf)

Kein Kundenservice bei Xiaomi

Ich habe einen Saug- und Wischroboter von Xiaomi gekauft.

SCHLAGWORTE

Nicht einmal ein Jahr alt, hat das Gerät rot geblinkt. Also wurde es über Media Markt in die Werkstatt geschickt. Leider kam eine Ablehnung von der Werkstatt mit der Begründung, dass ein Wasserschaden vorliegt.

Ich bin natürlich nicht damit einverstanden, weil es ein Wisch- und Saugroboter ist. Der angebliche Wasserschaden soll unterhalb des Wischmopps liegen, was natürlich wenig Sinn ergibt. Da es ein Wischroboter ist, muss ich ja den Mopp nassmachen und an das Gerät anbringen.

Und wenn da ein Wasserschaden angeblich entstanden sein sollte, dann ist es natürlich nicht mein Fehler. Die Bauweise des Gerätes ist somit nicht richtig oder ein Produktionsfehler. Das sollte als Kunde aber nicht mein Problem sein!

Das Gerät war ein Ausstellungsstück.

Der Mitarbeiter im Media Markt hat gesagt ich soll da nicht locker lassen und das ganze direkt bei Xiaomi reklamieren.

Das habe ich bereits am 10.10.2023 gemacht, seit dem habe ich keine Rückmeldung erhalten.

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.11.2023 | 19:41
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Hinweis der Mitarbeiterin, da hartnäckig zu bleiben und beim Hersteller zu reklamieren, ist sicherlich sehr gut gemeint. Eher unwahrscheinlich, dass es hilft. Aber ja, sollte versucht werden.

Rein rechtlich ist es allerdings so, dass sie als Käufer mit dem Hersteller erst mal nichts zu tun haben. Rechtlich gesehen ist ihr alleiniger Ansprechpartner der Verkäufer. Da das Gerät bei Defekt noch keine zwölf Monate alt war, gibt es hier noch eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten. Der Händler muss nachweisen, dass ein Schaden, der zum defektes Gerätes führte, nicht bereits bei Kauf vorlag. In der Praxis ist dies praktisch niemals möglich.

Hier wurde aber die Gewährleistung aufgrund eines vermuteten Wasserschadens abgelehnt. Unsachgemäße Handhabung in jeglicher Form kann die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Zumindest für den spezifischen Fehler.

Wenn es hart auf hart kommt bleibt Ihnen hier leider nur der Rechtsweg.

Ein schönes oder eher trauriges Beispiel dafür, das Recht bekommen und Recht haben zwei sehr unterschiedliche Dinge sind.

07.11.2023 | 11:24
von Demet Aytan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat sich gemeldet. Schaden wird nicht behoben da angeblich wasserschaden vorliegt. Habe widerspruch eingelegt und warte auf rückmeldung


12.12.2023 | 12:17
von Demet Aytan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch nicht gelöst




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