Durch EWE gelöste Beschwerde. | 6 Views | 28.12.2023 | 10:10 Uhr
geschrieben von Janna Schoon

EWE AG (Oldenburg)

Fehlende Schlussabrechnung nach Umzug

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt.

Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.

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Meine Forderung an EWE AG: Erstellung der Schlussabrechnung und Auszahlung eines eventuellen Guthabens.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


29.12.2023 | 02:14
von Janna Schoon gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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